Spielfeld
Der Aufbau des Spielfelds wird in der Regel 1 der Fußballregeln beschrieben. Dabei werden die Spielunterlage, die Abgrenzungen und Abmessungen, die zu zeichenenden Linien und der weitere Platzaufbau, insbesondere durch Tore und Eckfahnen, festgelegt.
Grundsätzliches[Bearbeiten]
- Spielunterlage (Material und Farbe)
- Die Spielunterlage ist grundsätzlich Rasen oder ein Kunstrasen;[1] bei Ausweichplätzen kommen auch andere Unterlagen (häufig Asche) in Frage. Darüber hinaus wird immer häufiger eine Hybridvariante bestehend aus Natur- und Kunstrasen eingesetzt; in vielen Landesverbänden braucht ein Kunst- oder Hybridrasenplatz aber eine besondere Genehmigung.
- Ein Kunstrasenplatz muss grundsätzlich grün sein.[1] Bei anderen Plätzen gibt es keine grundsätzliche Anforderung an die Farbe der Unterlage (z.B. Asche, die häufig rot ist).
- Abgrenzungen (Linien)
- Das Spielfeld ist rechteckig und wird durch Linien abgegrenzt.[1] Die längeren Linien nennt man dabei Seitenlinien, die kürzeren sind die Torlinien. Auf der Mitte der Torlinien steht jeweils ein Tor; um das Tor ist ein Torraum und ein Strafraum markiert.
- Im Strafraum wird im Abstand von 11 Metern zur Torlinie die Strafstoßmarke gekennzeichnet; im Abstand von 9,15 Metern wird für den Bereich außerhalb des Strafraums ein Teilkreis gekennzeichnet. Das Spielfeld wird durch die Mittellinie in zwei Hälften unterteilt; mittig der Mittellinie befindet sich der Anstoßpunkt. Um den Anstoßpunkt ist ein 9,15 Meter großer Anstoßkreis gekennzeichnet. An allen vier Ecken des Spielfeldes wird außerdem ein Teilkreis für die Eckstöße mit einem Radius von einem Meter markiert, wodurch die Eckräume abgegrenzt werden.
- In nebenstehender Zeichnung ist der schematische Aufbau eines Fußballfeldes dargestellt.
- Die Linien sind in der Regel in weißer Farbe aufgebracht. Sie müssen gut sichtbar sein; die maximale Breite beträgt 12 cm.[2] Auf einem Spielfeld dürfen sich auch weitere Linien, zum Beispiel für andere Sportarten, befinden. Diese sollten dann eine andere Farbe als die Linien für das Fußballspiel haben.[1]
- Grundsätzlich gilt: Die Linien gehören immer zu dem jeweiligen Raum, den sie begrenzen.[1] Konkret bedeutet dies zum Beispiel, dass die Seitenlinie zum Spielfeld und die Strafraumlinie zum Strafraum gehört.
- Abmessungen
- Die Abmessungen stammen aus dem englischen Raum und gründen sich auf das dortige Maßsystem. Sie wurden in das metrische System umgerechnet, weshalb es bei einigen Maßen zu „krummen” Werten kommt. Nachfolgend findet sich eine Tabelle, in der die Abmessungen der verschiedenen Räume angegeben sind:
Element | Abmessung |
---|---|
Seitenlinie (Spielfeldlänge) | 90 bis 120 Meter Die Seitenlinie muss länger sein als die Torlinie. Übliche Größe laut DFB: 105 Meter[3] |
Torlinie (Spielfeldbreite) | 45 bis 90 Meter Übliche Größe laut DFB: 68 bis 70 Meter[3] |
Torraum | Breite: 18,32 Meter (5,50 m zu jeder Seite sowie 7,32 m Breite des Tores) Länge: 5,50 Meter |
Strafraum | Breite: 40,32 Meter (16,50 m zu jeder Seite sowie 7,32 m Breite des Tores) Länge: 16,50 Meter |
Strafstoßmarke | 11 Meter von der Torlinie entfernt, mittig im Strafraum |
Eckraum | Viertelkreis mit einem Radius von einem Meter |
Tor | Breite: 7,32 Meter Höhe: 2,44 Meter |
Anstoßkreis | Kreis mit Radius von 9,15 Metern; Anstoßmarke mittig |
- Aufbau von Toren und Fahnenstangen
- Die Tore bestehen aus zwei senkrecht zum Boden stehenden Pfosten sowie einer Querlatte, die die beiden Pfosten miteinander verbindet. Die Geometrie der Pfosten und Latte muss derart gestaltet sein, dass keine Verletzungsgefahr besteht. Ihre Farbe ist weiß, wobei auch silber zulässig ist. Tore (auch tragbare) müssen aus Sicherheitsgründen fest im Boden verankert sein. Es sollte ein Tornetz vorhanden sein, wobei dies den Torhüter nicht beeinträchtigen darf.
- An den vier Ecken des Spielfelds muss jeweils eine Eckfahne aufgestellt sein. Die Eckfahnen stehen dabei genau auf den Eckpunkten des Spielfeldes. Weitere Fahnen können aufgestellt werden, müssen aber mindestens einen Meter vom Spielfeld entfernt sein. Für alle Fahnen gilt eine Mindesthöhe von 1,50 Metern.
Platzkontrolle vor dem Spiel[Bearbeiten]
Die oben genannten Abgrenzungen und Abmaße können vor dem Spiel nicht einzeln vom Schiedsrichter überprüft werden; dies ist auch nicht seine Aufgabe. Wenn der Schiedsrichter allerdings feststellt, dass die Abmessungen nicht korrekt umgesetzt wurden (z.B. zu kleine Tore, unterschiedlich große Strafräume etc.), wendet er sich zunächst an den Platzverein, denn dieser ist (zumindest im Bereich des DFB) für den korrekten Spielaufbau verantwortlich.[3] Kann der Mangel nicht rechtzeitig abgestellt werden, meldet der Schiedsrichter dies im Spielbericht. Das Spiel wird allerdings dennoch durchgeführt, sofern keine Verletzungsgefahr besteht und eine ordnungsgemäßge Durchführung möglich ist; über eine Wertung entscheidet ggf. das Sportgericht.
Der Schiedsrichter muss rechtzeitig vor Spielbeginn allerdings den Platzaufbau überprüfen („Platzkontrolle“). Die Platzkontrolle ist ein sehr wesentlicher Bestandteil der Spielvorbereitung am Spielort. Es bietet sich an, dies als erste Handlung nach der Ankunft auf dem Sportplatz und dem Belegen der Schiedsrichterkabine durchzuführen, um dem Platzverein ausreichend Zeit für das Beheben einzelner Mängel zu geben. Dabei überprüft der Schiedsrichter, ob
- der Platz bespielbar ist (siehe unten: #Bespielbarkeit des Platzes),
- alle geforderten Linien eingezeichnet, gut erkennbar und ausreichend gerade sind,
- die Eckfahnen vorhanden sind,
- die Tore fest im Boden verankert und gegen Umfallen gesichert sind,
- die Tore Tornetze haben und diese frei von Löchern sind, sodass der Ball nicht durch die Tornetze gelangen kann,
- eine Sicherheitszone von einem Meter an der Längs- und zwei Metern an der Querseite, in der keine Gegenstände stehen, gegeben ist[4] (bei Kleinfeldspielen nicht immer möglich),
- zwei Technische Zonen vorhanden sind (nicht in allen Spielklassen notwendig)
- bei Flutlichtspielen das Flutlicht ausreichend stark ist.
Bespielbarkeit des Platzes[Bearbeiten]
Der Schiedsrichter hat über die Bespielbarkeit des Platzes zu entscheiden. Er überprüft dabei, dass der Zustand des Platzes keine erhöhte Verletzungsgefahr für die Spieler darstellt sowie dass ein ordnungsgemäßes Spiel durchgeführt werden kann. In jedem Fall sollte der Platz für unbespielbar erklärt werden, wenn größere Flächen vereist sind, da sich Spieler hierdurch im Spiel schnell und schwer verletzen können. Ebenso sind sehr große Pfützen auf dem Spielfeld oftmals ein Grund für Unbespielbarkeit.
Bei Kunstrasenplätzen kann zudem die Beschädigung des Belags schnell zu einer Unbespielbarkeit führen, wenn ein Spieler an einer solchen Stelle hängen bleiben und sich dadurch schwer verletzen könnte. Weitere Verletzungsgefahr bis hin zur Lebensgefahr ergibt sich durch nicht ordnungsgemäß gesicherte Tore, siehe hierzu #Tore und Tornetze.
Einzelne Mängel wie kleinere Pfützen oder einzelne Hügel sollten aber in der Regel akzeptiert werden und sind kein Grund für eine Spielabsage.
Erklärt der Schiedsrichter den Platz für unbespielbar und kann dieser Mangel innerhalb einer angemessenen Frist vom Platzverein nicht beseitigt werden, sagt der Schiedsrichter das Spiel ab. Das Spiel fällt dann aus. Es ist nicht zulässig, dass ein anderer Schiedsrichter das Spiel pfeift oder stattdessen ein Freundschaftsspiel auf dem Platz stattfindet.
Eingezeichnete Linien[Bearbeiten]
Oft kommt es durch starken Regen oder Schnee dazu, dass die Linien nur noch schwach oder gar nicht mehr zu erkennen sind. Dies ist kein Grund für eine Spielabsage. Sind die Linien durch Regen verwaschen, sollte der Schiedsrichter den Platzverein zunächst bitten, die Linien neu nachzuzeichnen. Ist dies wegen anhaltendem Regen oder liegendem Schnee nicht sinnvoll, können Hilfsfahnen oder Hütchen aufgestellt werden. Dabei werden zusätzlich zu den Eckfahnen insgesamt 10 Hilfsfahnen benötigt, die einen Meter von den Spielfeldlinien entfernt aufgestellt werden: Jeweils 4 für die Kennzeichnung der Abmaße jedes Strafraums sowie zwei für die Kennzeichnung der Mittellinie.
Tore und Tornetze[Bearbeiten]
Die Tore müssen fest im Boden verankert sein. Ist das nicht der Fall, können die Tore also umstürzen, darf der Schiedsrichter das Spiel nicht anpfeifen. Unter Umständen besteht durch umstürzende Tore Lebensgefahr!
Die Tornetze sind durch die Regel 1 der Fußballregeln nicht vorgeschrieben, jedoch sehen die Spielordnungen vieler Landesverbände Tornetze vor. Sie helfen dem Schiedsrichter bei der Entscheidung, ob der Ball in oder neben das Tor gegangen ist. Sind keine Tornetze vorhanden und sieht die Spielordnung Tornetze vor, sollte der Platzverein auf den Mangel aufmerksam gemacht werden. Kann er keine Tornetze anbringen, muss der Schiedsrichter den Mangel im Spielbericht melden, das Spiel findet aber trotzdem statt. Sind Tornetze vorhanden, überprüft der Schiedsrichter sie auf korrekten Sitz und das Vorhandensein von größeren Löchern, durch die der Ball durchrutschen könnte. Diese Kontrolle ist wichtig, da sonst ein in das Tor gegangener Ball im Spiel vermeintlich als neben das Tor gegangen wahrgenommen werden kann und umgekehrt.
- Details zu den Themen Tore, Tornetze, Sicherheit und „Phantomtore“ finden sich im Artikel Tore.
Während des Spiels[Bearbeiten]
Es kann auch während des Spiels passieren, dass der Aufbau des Spielfeldes nicht mehr in Ordnung ist. Dies kann witterungsbedingt oder aus technischen Gründen passieren.
Unbespielbarkeit des Platzes[Bearbeiten]
Wird der Platz erst während des Spiels aus welchen Gründen auch immer unbespielbar, ist das Vorgehen des Schiedsrichters abhängig vom Landesverband. Zunächst muss das Spiel unterbrochen und dem Platzverein eine angemessene Frist gesetzt werden, in der dieser den Mangel beheben kann (bei nicht mehr erkennbaren Linien beispielsweise durch Aufstellen von Hilfsflaggen). Gelingt dies nicht, muss das Spiel abhängig von der Spielordnung des Landesverbandes entweder abgebrochen werden, oder es wird nach einem geeigneten Ausweichplatz gesucht, auf dem das Spiel fortgesetzt werden kann. Dies ist aber nicht in allen Landesverbänden zulässig.
Flutlichtausfall[Bearbeiten]
Hierzu siehe den separaten Artikel Flutlicht, insbesondere den Abschnitt Ausfall des Flutlichts.
Bruch der Querlatte[Bearbeiten]
Ein sicherlich sehr seltener Fall ist der Bruch der Querlatte. Bricht die Querlatte, muss versucht werden, sie zu reparieren. Dabei ist die Sicherheit der Spieler zu beachten. Kann die Querlatte nicht repariert werden, muss das Spiel abgebrochen werden. Ein Ersatz in Form eines gespannten Seils ist ausdrücklich nicht zulässig.
Zusätzliche Markierungen durch einen Spieler[Bearbeiten]
Es ist nicht erlaubt, dass ein Spieler zusätzliche Hilfsmarkierungen auf dem Spielfeld anbringt. Bemerkt der Schiedsrichter, dass ein Spieler solche Hilfsmarkierungen angebracht hat (z.B. ein Torwart, der auf dem Ascheplatz eine Hilfslinie zieht, um zu wissen, wo er im Spiel stehen muss), lässt er diese Hilfsmarkierung in der nächsten Spielunterbrechung entfernen und verwarnt den Spieler. Das Spiel wird hierzu aber nicht unterbrochen.[2]
Quellen und Anmerkungen[Bearbeiten]
- ↑ 1,0 1,1 1,2 1,3 1,4 DFB Fußball-Regeln, Ausgabe 2019/2020, Seite 5
- ↑ 2,0 2,1 DFB Fußball-Regeln, Ausgabe 2019/2020, Seite 6
- ↑ 3,0 3,1 3,2 DFB Fußball-Regeln, Ausgabe 2019/2020, Seite 14
- ↑ Zusätzliche Erläuterungen des DFB zur Regel 1, Punkt 9
Dieser Artikel wurde inhaltlich geprüft. Die Inhalte entsprechen den Regeln zum Stand der Saison 2020/2021. Da noch keine Überprüfung für die laufende Saison erfolgt ist, besteht die Möglichkeit, dass der Artikel in einzelnen Passagen nicht mehr den aktuellen Regeln oder Auslegungen entspricht! |