Anwärter-Lehrgang
Als Anwärter-Lehrgang bezeichnet man einen Lehrgang, an dessen Ende die Schiedsrichterprüfung steht, mit deren Bestehen man zum geprüften Schiedsrichter wird.
Anwärter-Lehrgänge werden von den Fußballkreisen organisiert und durchgeführt. Sie werden meist von einem Lehrwart geleitet, der mit Hilfe von Lehrmaterialien die Fußballregeln vermittelt.
Voraussetzungen für die Teilnahme[Bearbeiten]
Die Voraussetzung für die Teilnahme an einem Anwärter-Lehrgang ist die Zugehörigkeit zu einem Fußballverein, außerdem muss der Anwärter mindestens 12 Jahre alt sein. Weitere Voraussetzungen können die einzelnen Fußballkreise selbständig erlassen. So werden in einigen Kreisen mittlerweile Auswahlgespräche mit den Interessenten geführt, bevor sie zum Lehrgang zugelassen werden, oder es gilt ein höheres Mindestalter für die Zulassung. Außerdem können Personen von der Teilnahme ausgeschlossen werden, wenn sie zuvor negativ (beispielsweise als Spieler oder Funktionär) aufgefallen sind.
Umfang und Prüfung[Bearbeiten]
Der Anwärter-Lehrgang umfängt gewöhnlich etwa 15 Zeitstunden. Diese werden auf verschiedene Tage aufgeteilt, beispielsweise auf ein Wochenende oder mehrere Abendveranstaltungen.
Die Prüfung besteht normalerweise aus einem theoretischen und einem läuferischen Teil. Im theoretischen Teil muss eine bestimmte Anzahl an (Regel-)Fragen beantwortet werden, dabei darf eine festgelegte Fehlerquote nicht überschritten werden.
Der läuferische Teil besteht laut DFB-Empfehlung aus einer Laufstrecke von 1.200 Metern, die in maximal 12 Minuten absolviert werden müssen. Dazu kommt häufig eine Kurzstrecke (50 und/oder 100 Meter). Die Fußballkreise können die genaue Ausgestaltung der Prüfungen jedoch selbst festlegen, sodass es hier zu Abweichungen kommen kann.