Tore

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Tor mittig des Torraums

Die Tore sind ein wichtiger Teil des Aufbau des Spielfeldes. Da es das Ziel beider Mannschaften ist, möglichst viele Tore zu erzielen, und hierdurch der Sieger des Spiels ermittelt wird (hierzu siehe Regel 10: „Bestimmung des Spielausgangs“), ist ein Fußballspiele ohne Tore nicht möglich. Aufgrund dieses spielentscheidenden Aspekts und andererseits der Gefahren, die von nicht ordnungsgemäß aufgebauten Toren ausgehen, gehört die Kontrolle der Tore zwingend zur Platzkontrolle des Schiedsrichterteams vor Spielbeginn.

Anforderungen[Bearbeiten]

Die Anforderungen an die Tore sind im Wesentlichen in Regel 1 der Fußball-Regeln definiert.[1]

Position, Form und Maße[Bearbeiten]

  • Auf dem Spielfeld befinden sich zwei Tore, eines für jede Mannschaft. Sie stehen in der Mitte auf jeder der beiden Torlinien. Der Abstand von jedem Torpfosten zur nächsten Eckfahne ist demzufolge überall identisch.
  • Die Grundform des Tores ist rechteckig: Es besteht aus zwei senkrecht auf dem Boden stehenden Pfosten, die mit einer waagerecht zum Boden verlaufenden Querlatte verbunden sind (siehe Foto). Die Querlatte ist an den oberen Enden der Pfosten befestigt.

Torpfosten und Querlatte[Bearbeiten]

Skizzierung der Torabmaße und Grundformen der Pfosten gemäß Regelheft.[2]
  • Der Abstand der Innenseiten der Pfosten beträgt 7,32 Meter. Die Unterseite der Querlatte zum Boden beträgt 2,44 Meter.
    • Die „krummen“ Werte kommen aus dem angloamerikanischen Maßsystem: 8 Yards Breite, 8 Fuß Höhe.
    • Trotz der krummen Werte sollte ein Schiedsrichter diese beiden Maße im Kopf haben, da sie von sehr hoher Bedeutung sind.
  • Die Farbe der Torpfosten ist Weiß. In Deutschland ist auch die Farbe Silber (Metall) explizit erlaubt.[3] Ein Anstrich in anderen („bunten“) Farben ist allerdings nicht erlaubt!
  • Die Grundform der Torpfosten kann rund oder rechteckig sein. Die maximale Breite beträgt 12 Zentimeter. Bei einer rechteckigen Grundform gilt, dass Breite und Länge identisch sein müssen (d.h. quadratische Grundform), wobei die Regeln hier etwas widersprüchlich sind.[4]
  • Für den unwahrscheinlichen Fall, dass ein Pfosten oder die Querlatte bricht, muss das Spiel sofort unterbrochen und das Tor innerhalb einer vom Schiedsrichter gesetzten Frist (z.B. 30 Minuten) ordnungsgemäß repaiert werden. Eine provisorische Reparatur mittels Holzbalken, Schnur oder ähnlichem ist nicht erlaubt; in diesem Fall muss das Spiel abgebrochen werden.

Tornetze[Bearbeiten]

Praxistipp Praxistipp! Praxistipp
Tor mit befestigter Netzaufhängung
  • Die Tore enthalten üblicherweise Tornetze. Diese dienen in erster Linie dazu, dass es leichter zu erkennen ist, ob der Ball innerhalb oder außerhalb des Tores das Spielfeld verlassen hat.
  • In den Fußball-Regeln sind die Tornetze nicht zwingend vorgeschrieben („Netze können an den Toren [...] befestigt werden“). Durch die Spielordnungen oder Ausschreibungen der Wettbewerbe sind diese aber in nahezu allen Spielen verpflichtend. Fehlen die Tornetze oder sind diese beschädigt, wird zunächst der Platzverein auf den Mangel aufmerksam gemacht mit der Aufforderung, diese Mängel zu beheben. Insbesondere Beschädigungen am Tornetz können meist durch Kabelbinder oder ähnliche Hilfsmittel behoben werden.
    • Fehlende oder beschädigte Tornetze sind jedoch kein Grund für einen Spielausfall! Wird der Mangel nicht behoben, vermerkt der Schiedsrichter diesen Umstand im Spielbericht, das Spiel findet aber dennoch statt. Anders sieht es bei Verletzungsgefahren aus – dazu siehe unten.
  • Für den Schiedsrichter sind die Tornetze eine große Hilfe für die Wahrnehmung. Dementsprechend ist es wichtig, dass das Schiedsrichterteam vor dem Anpfiff im Rahmen der Platzkontrolle die Tornetze prüft. Hinzu kommt, dass von den Tornetzen bei falscher Befestigung eine erhebliche Verletzungsgefahr ausgehen kann. Deswegen prüfen die Schiedsrichter die folgenden Aspekte:
    • Die Tornetze sind am Tor (Pfosten und Querlatte) so angebracht, dass keine Lücken zwischen Tor und Tornetz vorhanden sind.
    • Die Tornetze sind hinter dem Tor auf dem Boden befestigt. Dazu sind die Netze entweder direkt im Rasen befestigt („freie Netzaufhängung“ wie beispielsweise in der deutschen Bundesliga) oder an einem Hilfsrahmen am Tor („befestigte Netzaufhängung“, im Amateurbereich deutlich weiter verbreitet, siehe Foto rechts).
      • Sind die Netze direkt im Boden verankert, ist es wichtig, dass von den Befestigungen keinerlei Verletzungsgefahr für Spieler ausgeht, wenn sich ins Tor rutschen oder springen! Karabinerhaken und Stahlnägel sind verboten (siehe auch #Besondere Ereignisse im Profisport).
    • Die Netze dürfen keine Beschädigungen enthalten, wodurch der Ball durch das Netz rutschen könnte. Dies führt im schlimmsten Fall zur verzerrten Wahrnehmung: Der Schiedsrichter könnte ein Tor geben, obwohn der Ball von außen durch das Tornetz gerutscht sind, oder auf „kein Tor, Abstoß“ entscheiden, obwohl der Ball ins Tor geschossen und anschließend durch das Netz geflogen ist. Diese beiden Fehler gehören zu den schwersten Fehlentscheidungen, die einem Schiedsrichter passieren können.
      • Fehlentscheidungen infolge beschädigter Tornetze kommen im Profibereich nur sehr selten vor. Wenn dies doch passiert, führt dies zu entsprechenden Diskussionen und Berichterstattung – siehe unten.
  • Der Bereich zwischen Tor und Netz, also quasi das Innere des Tores, heißt Netzraum.

Sicherheit: Tore und Tornetze[Bearbeiten]

Praxistipp Praxistipp! Praxistipp

Die Tore müssen fest im Boden verankert sein. Ist das nicht der Fall, können die Tore also umstürzen, darf der Schiedsrichter das Spiel nicht anpfeifen. Unter Umständen besteht durch umstürzende Tore Lebensgefahr! In der Praxis ist dies insbesondere bei mobilen Toren zu beachten – Kleinfeldtore sind fast immer mobil. Diese müssen am hinteren unteren Ende fest im Boden verankert sein oder aber so durch Gewichte beschwert werden, dass ein Umstürzen auch dann nicht möglich ist, wenn sich beispielsweise ein Spieler an die Latte hängt (auch wenn dies während des Spiels nicht erlaubt ist).

Bei den Tornetzen ist die Verankerung im Boden wichtig: Von dieser darf keine Verletzungsgefahr ausgehen, insbesondere nicht durch Karabinerhaken, Stahlnägel oder ähnlichem. Mahnendes Beispiel ist der Vorfall in der Fußball-Bundesliga im Jahr 1989, dazu siehe unten.

Abweichende Maße (Kleinfeld und Jugend)[Bearbeiten]

In der Jugend und auf dem Kleinfeld sind ggf. abweichende Tormaße vorgesehen, häufig 5 Meter Breite und 2 Meter Höhe.

Besondere Ereignisse im deutschen Profisport[Bearbeiten]

  • Am 20. September 1989 kam es zu einem schweren Unfall durch eine mangelhafte Befestigung des Tornetzes: Im Spiel zwischen dem Hamburger SV und dem SV Werder Bremen rutscht der Spieler Ditmar Jakobs bei der Verhinderung eines Tores in den Netzraum und verletzt sich dabei an einem Karabinerhaken so schwer, dass er seine Fußballkarriere anschließend beenden muss.[5] Durch diesen Unfall wurden Karabinerhaken und ähnliche Befestigungsmethoden in Deutschland verboten.
  • Im deutschen Profifußball ist es aufgrund der gewissenhaften Platzkontrolle bisher nur selten zu Fehlentscheidungen hinsichtlich der Frage, ob der Ball ins Tor oder am Tor vorbei geschossen wurde, gekommen. Dennoch ist dies bereits mehrfach vorgekommen. Heute wird für diese Fehlentscheidung häufig der Begriff „Phantomtor“ verwendet.
    • Die erste solche Fehlentscheidung gab es am 27. März 1965, also schon kurz nach der Gründung der Bundesliga, im Spiel zwischen Borussia Dortmund und dem Karlsruher SC. Der Spieler Reinhold Wosab schoss den Ball am Tor vorbei, durch ein Loch im Tornetz gelangte der Ball in den Netzraum – der Schiedsrichter Günter Sparing entschied auf Tor. Angeblich hatte Wosab den Schiedsrichter noch darüber informiert, dass der Ball durch das Außennetz ins Tor gegangen sei; die Quellenlage hierfür ist allerdings recht dünn.[6]
    • Ein weiteres Phantomtor fiel am 21. Oktober 1978 in der Südstaffel der damals noch zweiglesigen zweiten Bundesliga, als Dieter Kobel im Spiel zwischen Borussia Neunkirchen und den Stuttgarter Kickers den Ball gegen die Haltestange des Tornetzes schoss und dieser von dort von außen auf dem Tornetz liegen blieb.[7][8] Schiedsrichter Peter Drescher entschied nach Rücksprache mit seinem Schiedsrichter-Assistenten dennoch auf Tor. Der DFB annulierte das Spiel später und setzte ein Wiederholungsspiel an – aufgrund der Tatsachenentscheidung des Schiedsrichter-Teams war diese Entscheidung umstritten.[9]
    • Am 23. April 1994 kam es in der deutschen ersten Bundesliga im Spiel zwischen Bayern München und dem 1. FC Nürnberg zu einer falschen Schiedsrichterentscheidung durch den Schiedsrichter Hans-Joachim Osmers, als Thomas Helmer in einer undurchsichtigen Szene den Ball neben das Tor schoss, Osmers allerdings auf Tor entschied. Ursache war ein Fahnenzeichen des Schiedsrichter-Assistenten Jörg Jablonski. Der Ball lag allerdings nicht im Netzraum – weshalb es zu dieser Fehlentscheidung kam und weshalb sie nicht korrigiert wurde, konnte am Ende nicht hundertprozentig geklärt werden. In der Folge wurde auch dieses Spiel wiederholt. Der Vorgang zog über Wochen ein großes Medienecho nach sich.[10]
    • Ein weiteres „Phantomtor“ fiel am 18. Oktober 2013 in der deutschen ersten Bundesliga durch Stefan Kießling im Spiel TSG Hoffenheim gegen Bayer 04 Leverkusen. Kießling köpfte den Ball an das Außennetz, der Ball gelang aber durch ein Loch im Tornetz tatsächlich in den Netzraum. Schiedsrichter Dr. Felix Brych entschied daraufhin auf Tor, Anstoß. Das DFB-Sportgericht entschied später, dass es sich um eine unanfechtbare Tatsachenentscheidung handelte und lehnte den Protest der TSG Hoffenheim gegen die Spielwertung mit Verweis auf Regel 5 der Fußball-Regeln ab.[11] In der Analyse der Fehlentscheidung wurde festgestellt, dass der Irrtum in Echtzeit kaum zu erkennen war; der eigentliche Fehler des Schiedsrichter-Teams lag in der mangelhaften Platzkontrolle vor dem Spiel.[12]

Quellen und Nachweise[Bearbeiten]

  1. DFB Fußball-Regeln, Ausgabe 2019/2020, Seite 10
  2. DFB Fußball-Regeln, Ausgabe 2019/2020, Seite 11
  3. DFB Fußball-Regeln, Ausgabe 2019/2020, Seite 15
  4. Im Regeltext findet sich die Anforderung, dass die Pfosten genauso breit wie tief sein müssen. In der zugehörigen Illustration hingegen ist auch eine Grundform abgebildet, die deutlich schmaler als ihre Tiefe ist, siehe DFB Fußball-Regeln, Ausgabe 2019/2020, Seite 11
  5. Ditmar Jakobs: Gefangen am Karabinerhaken, Website des NDR
  6. 48 Jahre Phantomtore – Südwestrundfunk.
  7. Umstrittene Tor-Entscheidungen in der Fußball-Geschichte – Frankfurter Rundschau.
  8. Interview mit Dieter Kobel – 11Freunde.
  9. Kobel und das Phantomtor – Wahretabelle.de
  10. 25 Jahre danach: Thomas Helmers Phantomtor von 1994 – Die Welt.
  11. Kießlings Phantomtor: Hoffenheim bekommt kein Wiederholungsspiel – Der Spiegel.
  12. Schiedsrichter-Zeitung, Ausgabe 2014/1, Seite 16.
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