Flutlicht
Das Flutlicht bezeichnet die Lichtanlage, die benötigt wird, wenn allein das natürliche Tageslicht allein nicht ausreichend ist, um das Fußballspiel ordnungemäß durchzuführen. Das Flutlicht ist Teil des Spielfeldes, die Bestimmungen zum Flutlicht finden sich daher in Regel 1 der Fußballregeln.
Notwendigkeit des Flutlichts[Bearbeiten]
Die grundsätzlich ziemlich einfach klingende Maßgabe lautet: Wann immer das Tageslicht nicht ausreicht, um das Fußballspiel zu ermöglichen, wird eine Flutlichtanlage zur Beleuchtung benötigt. In der Praxis ist die Anwendung dagegen manchmal nicht ganz so einfach: Vom Ankunft am Spielort vor dem Spiel bis zum Schlusspfiff vergehen häufig drei Stunden, in denen sich die Lichtverhältnisse stark ändern können. Auch andere Einflüsse wie dicke Regenwolken können die Lichtverhältnisse relativ kurzfristig stark verändern.
Es kann also vorkommen, dass der Schiedsrichter entscheiden muss, ob die gegebenen Lichtverhältnisse ausreichend sind, um das Fußballspiel stattfinden lassen bzw. fortsetzen zu können. Im Extremfall fällt bei vollständiger Dunkelheit das Flutlicht aus (siehe #Ausfall des Flutlichts), ein Fußballspiel ist dann selbstverständlich nicht mehr möglich.
Deutlich schwieriger ist die Entscheidung in Grenzsituationen, beispielsweise ein Spiel bei Abenddämmerung, das vielleicht etwas später beginnen konnte als ursprünglich geplant. Hier bleibt dem Schiedsrichter nur das ganz persönliche Ermessen, zu entscheiden, ob die Fortsetzung des Spiels noch vertretbar ist. Bei schlechteren Lichtverhältnissen steigt der Verletzungsgefahr der Spieler, zudem werden schlechte Lichtverhältnisse von verschiedenen Menschen unterschiedlich stark wahrgenommen. Ab einem gewissen Punkt, die der Schiedsrichter selbst festlegen muss, ist ein Spielabbruch gerechtfertigt.
Ebenso kann es zu solchen grenzwertigen Situationen kommen, wenn ein Teil des Flutlichts ausfällt und die Beleuchtungsleistung somit deutlich eingeschränkt ist (siehe #Ausfall des Flutlichts).
Bei der Beurteilung der Helligkeit kann der Schiedsrichter eine „Faustregel“ anwenden: Er stellt sich an eines der beiden Tore und schaut in Richtung des gegenüberliegenden Tores. Ist das gegenüberliegende Tor noch deutlich erkennbar, ist die Beleuchtung insgesamt meist noch ausreichend. Diese Faustregel ist allerdings nicht offiziell definiert und dient eher zur ersten Einschätzung.
Ist bereits vor Spielbeginn absehbar, dass das Spiel nicht zu Ende gebracht werden kann (z.B. Anpfiff kurz vor Sonnenuntergang, kein Flutlicht vorhanden), so sollte das Spiel gar nicht erst begonnen werden (Spielabsage ist einem Spielabbruch vorzuziehen).
Spielvorbereitung[Bearbeiten]
Für den Schiedsrichter ist es somit wichtig, die Beleuchtung mit dem Platzverein vor dem Spiel im Rahmen der Spielvorbereitung zu besprechen, sofern die Möglichkeit besteht, dass das Spiel im Hellen ohne Flutlicht beginnt, aber während des Spiels das Flutlicht zugeschaltet werden muss. Wichtig zu beachten: Insbesondere ältere Flutlichtanlagen benötigen eine lange Zeit (30 Minuten und mehr), bis sie ausreichend Licht erzeugen.
- Bei der Platzkontrolle achtet das Schiedsrichterteam auch auf das Flutlicht. Im Idealfall ist dieses bereits eingeschaltet und der Schiedsrichter kann sich von der ausreichenden Helligkeit überzeugen. Ist absehbar, dass im späteren Verlauf des Spiels das Flutlicht eingeschaltet werden muss, kann der Schiedsrichter den Platzverein darum bitten, das Flutlicht bereits jetzt einzuschalten.
- Ist das Flutlicht bei der Platzkontrolle noch nicht eingeschaltet und ist es noch so hell, dass mit dem Einschalten noch abgewartet werden kann (um Strom zu sparen), ist es empfehlenswert, mit dem Platzverein den Zeitpunkt des Einschaltens abzusprechen (z.B. in der Halbzeitpause).
- Ist abzusehen, dass das Flutlicht ggf. relativ kurzfristig dazugeschaltet werden muss (beispielsweise wegen einer heraufziehenden Regenfront), sollte mit dem Platzverein geklärt werden, wie lange das Flutlicht bis zur vollständigen Leistung benötigt. Im Zweifelsfall sollte der Platzverein das Flutlicht prophylaktisch bereits zum Spielbeginn einschalten. Das Gefühl für diese Entscheidungen entwickelt man mit der Erfahrung im Laufe der Zeit.
Ausfall des Flutlichts[Bearbeiten]
Der Ausfall des Flutlichts ist relativ unwahrscheinlich, kommt aber doch immer mal wieder vor. Das Flutlicht benötigt, insbesondere bei älterer Technik, eine hohe elektrische Leistung. Dadurch kann es beispielsweise zu einem Ausfall der elektrischen Sicherungen kommen. Auch kann ein Teil des Flutlichts ausfallen, wie beispielsweise ein einzelner Flutlichtmasts, etwa infolge eines Kurzschlusses innerhalb der Lampentechnik dieses Masts.
Fällt das Flutlicht aus und ist es damit auf dem Spielfeld (vollständig oder in Teilen) zu dunkel, unterbricht der Schiedsrichter das Spiel. Er merkt sich den Ort des Balls bei Unterbrechung, da das Spiel ggf. von diesem Ort mit einem Schiedsrichterball fortgesetzt wird.
Anschließend bespricht der Schiedsrichter mit dem Platzverein das weitere Vorgehen. Der Platzverein ist für den Aufbau des Spielfeldes und somit auch für das Flutlicht verantwortlich.[1] Er informiert den Schiedsrichter über das weitere Vorgehen uns insbesondere über die zu erwartende Dauer, bis das Flutlicht wieder zur Verfügung steht.
Informiert der Platzverein den Schiedsrichter, dass er definitiv nicht in der Lage ist, das Flutlicht innerhalb einer angemessenen Zeit (30 bis 45 Minuten) zu reparieren, bricht der Schiedsrichter das Spiel ab. Im Spielbericht wird der Umstand entsprechend beschrieben.
Anderenfalls wartet der Schiedsrichter die Reparatur ab. Kann nicht abgesehen werden, wie lange die Reparatur dauert, wartet der Schiedsrichter mindestens 30 Minuten auf die Reparatur.[2] Nach Ablauf der 30-minütigen Frist hält der Schiedsrichter noch einmal Rücksprache mit dem Platzverein: Ist die Reparatur so gut wie fertig, kann noch ein paar Minuten länger gewartet werden. Falls der Zeitpunkt der Reparatur weiter unklar ist, wird das Spiel abgebrochen.
Schwierig ist es bei einem teilweisen Ausfall des Flutlichts. Hier kommt es entscheidend darauf an, wie stark die Beeinträchtigungen durch den Teilausfall sind. Ist es in einem Teil des Spielfeldes etwas dunkler als woanders, ist das in gewissen Grenzen vertretbar - der Schiedsrichter setzt das Spiel fort und vermerkt die Situation im Spielbericht. Sind aber Teile des Spielfeldes, beispielsweise ein Eckraum, so dunkel, dass es zu massiven Einschränkungen kommt, sollte das Spiel abgebrochen werden. Es ist jedenfalls nicht vertretbar, dass ein Eckraum so dunkel ist, dass beim Eckstoß der ausführende Spieler für den Torwart kaum zu sehen ist.
Sonstiges[Bearbeiten]
Fluchtlicht-Beleuchtungsanlagen sind in Deutschland genormt (DIN EN 12193).
Quellen[Bearbeiten]
- ↑ in Deutschland explizit festgelegt in Regel 1, zusätzliche Erläuterungen des DFB, Punkt 4 (DFB Fußball-Regeln, Ausgabe 2019/2020, Seite 14)
- ↑ DFB Fußball-Regeln, Ausgabe 2019/2020, Seite 15
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