Vergehen des Torwarts

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Die Regel 12 nennt drei bestimmte Vergehen des Torwarts. Bei allen diesen Vergehen handelt es sich um technische Vergehen.

Dauer der Ballkontrolle[Bearbeiten]

Regel[Bearbeiten]

Nach der Regel darf der Torwart den Ball nicht länger als 6 Sekunden in den Händen halten. Dabei bedeutet "in den Händen halten" jede Kontrolle über den Ball mit den Händen, und zwar so, dass die Gegner den Ball nicht spielen können bzw. dürfen. Die Zeit wird nicht unterbrochen, wenn der Torwart den Ball aufprallen lässt, die 6 Sekunden zählen also vom Beginn der Ballkontrolle bis zur (endgültigen) Aufgabe der Ballkontrolle mit der Hand.

Zur Dauer der Ballkontrolle mit der Hand gehören also insbesondere:

  • das Festhalten des Balls mit beiden Händen
  • das Halten des Balls mit einer oder beiden Händen auf dem Boden oder gegen den Torpfosten
  • das Halten des Balls mit einer oder beiden Händen gegen den eigenen Körper
  • das Prellen des Balls auf den Boden mit anschließendem Wiederauffangen
  • das In-die-Luft-Werfen mit anschließendem Wiederauffangen
  • das Halten des Balls in der ausgestreckten offenen Hand

All dies stellt, auch in beliebiger Kombination, einen einzelnen Vorgang der Ballkontrolle dar, für den insgesamt die 6 Sekunden gelten.

Es zählt nur die Ballkontrolle mit der Hand. Der Torwart darf also den Ball beliebig lange mit dem Fuß kontrollieren, bevor er ihn aufnimmt, und er hat dann die vollen 6 Sekunden. Ebenso darf der Torwart den Ball aus den Händen freigeben und vor sich auf den Boden legen, wenn er ihn dann nur noch mit dem Fuß spielt. Dies sind gängige Methoden des erlaubten Zeitspiels.

Die frühere (und älteren Spielern oder Zuschauern eventuell noch bekannte) Regel, dass der Torwart nur eine bestimmte Anzahl an Schritten mit dem Ball in der Hand machen darf, ist hingegen abgeschafft; der Torwart darf innerhalb der 6 Sekunden beliebig viele Schritte mit dem Ball machen.

Liegen auf dem Ball[Bearbeiten]

Die Zeit, in der der Torwart auf dem Ball liegt, zählt dabei nicht mit. Dies ergibt sich im Umkehrschluss aus DFB-Anweisung 8 zu Regel 12. Wenn der Torwart jedoch länger als nötig auf dem Ball liegt und nicht aufsteht, so ist er wegen unsportlichen Betragens zu verwarnen und demzufolge ein indirekter Freistoß gegen seine Mannschaft zu verhängen.

Praktische Anwendung[Bearbeiten]

Es empfiehlt sich eine großzügige Anwendung der Regel. Sollte ein Torwart sich viel Zeit lassen, sollte der Schiedsrichter ihn bei nächster Gelegenheit (z.B. in einer Unterbrechung) zunächst ermahnen. Ein deutliches Signal ist auch, wenn der Schiedsrichter - der sich vor dem Abschlag häufig schon wieder in der Nähe des Mittelkreises befindet - mit dem Zeigefinger der anderen Hand auf die Uhr am erhobenen Arm zeigt; dies signalisiert auch den Gegenspielern, dass das Zeitspiel des Torwarts nicht unbemerkt bleibt. Streng genommen ist das Spiel, wenn der Torwart den Ball mit der Hand kontrolliert, nicht unterbrochen und es kann sich daher nicht um vergeudete Zeit handeln, die nachzuspielen wäre. Dennoch ist es üblich und ratsam, entsprechendes Verhalten des Torwarts gegebenenfalls zum Anlass zu nehmen, die Nachspielzeit etwas großzügiger zu bemessen.

Doppelte Ballkontrolle[Bearbeiten]

Warnung: Der Inhalt dieses Artikels wurde als veraltet markiert. Dies kann insbesondere bedeuten, dass sich der Inhalt dieses Artikels auf Regeln bezieht, die inzwischen nicht mehr gültig sind, oder auf eine geänderte Auslegung. Möglicherweise finden sich auf der Diskussionsseite des Artikels mehr Informationen.

Regel[Bearbeiten]

Nachdem eine Ballkontrolle des Torwarts mit der Hand vorgelegen hat, darf der Torwart den Ball nicht nochmals mit der Hand berühren, wenn nicht vorher ein anderer Spieler (Mitspieler oder Gegenspieler) den Ball berührt hat. Anders als bei der 6-Sekunden-Regel zählt hier als "Ballkontrolle" auch, wenn der Torwart den Ball absichtlich von der Hand oder dem Arm abprallen lässt. Das ist der Fall, wenn der Torwart den Ball problemlos fangen könnte, es aber nicht tut, sondern den Ball nur abprallen lässt. Der Torwart darf den Ball nicht nochmals "mit der Hand berühren". Das schließt, wie beim Handspiel, den Arm mit ein, nicht aber die Schulter. Nach gängiger Lehrmeinung soll es aber, anders als beim Handspiel, sogar für unabsichtliche Berührungen mit der Hand gelten.

Beispiele[Bearbeiten]

  • kein Vergehen: Der Torwart wehrt einen scharfen Schuss durch eine Parade ab, kann den Ball aber nicht festhalten. Den von seinen Armen abgeprallten Ball nimmt er anschließend mit der Hand auf.
  • Vergehen: Der Torwart stoppt einen Kullerball mit den Händen. Er wartet, bis der einige Meter entfernt stehende Angreifer ihn "anläuft" und nimmt den Ball dann auf.
  • Vergehen: Der Torwart stoppt den durch den Strafraum kullernden Ball mit der Hand. Er geht dann einige Schritte mit dem Ball am Fuß durch den Strafraum und nimmt den Ball dann auf.
  • Vergehen (nach gängiger Lehrmeinung): Der Torwart schlägt den Ball aus der Hand ab. Der Wind weht den Ball zurück und trifft den Torwart unabsichtlich am angelegten Arm.

Praktische Anwendung[Bearbeiten]

Die Regel ist vielen Torhütern im Amateurfußball nicht - jedenfalls nicht in allen Details - bekannt. Auch hier empfiehlt sich eine großzügige Handhabung. Es sollten nur glasklare Vergehen geahndet werden.

Besonders problematisch ist das Aufnehmen des Balls nach absichtlichem Abprallen-Lassen. Die Regel dient nicht dazu, Torhüter zu riskantem Spiel anzuhalten. Die Torhüter müssen nicht versuchen, Bälle sofort festzuhalten, wenn sie sich das nicht zutrauen; hier sollten je nach Liga die Maßstäbe des Amateursports berücksichtigt werden. Als Indiz bietet sich die Zeit zwischen Abrallen-Lassen und Ball-Aufnehmen an: Lässt der Torwart den Ball abprallen und nimmt ihn danach sofort auf, dürfte praktisch niemals ein Vergehen vorliegen. Umgekehrt funktioniert jedoch diese Faustregel nicht immer, denn einen Ball, den der Torwart nicht absichtlich abprallen gelassen hat (den er also nicht fangen konnte), darf er auch beliebig lange liegen lassen, bevor er ihn aufnimmt.

Rückpass[Bearbeiten]

Regel[Bearbeiten]

Der Torwart darf den Ball außerdem nicht mit der Hand berühren, wenn der Ball vom einem Mitspieler kommt, der

  • den Ball eingeworfen hat, oder
  • den Ball mit dem Fuß absichtlich dem Torwart zugespielt hat.

Unter "mit dem Fuß zugespielt" ist tatsächlich nur ein Zuspiel mit dem Fuß zu verstehen. Ein Zuspiel mit z.B. Kopf, Brust, Knie, Oberschenkel ist grundsätzlich erlaubt.

Ein "absichtliches Zuspiel" liegt vor, wenn der Spieler den Ball so spielt, dass er naheliegenderweise nur vom Torwart erreicht werden kann. Das gilt zweifelsfrei für direkte Zuspiele, aber auch bei einem Pass "in den freien Raum", wenn zu erwarten ist, dass nur der Torwart ihn erreichen kann.

Beispiele[Bearbeiten]

  • kein Vergehen: Ein Spieler spielt den Ball mit dem Fuß zurück zu einem im Strafraum stehenden Verteidiger. Dieser rutscht aus. Der Torwart sprintet zum Ball und nimmt diesen auf, bevor ein heraneilender Angreifer an den Ball kommt.
  • kein Vergehen: Ein Verteidiger köpft eine hoch geschlagene Flanke direkt zu seinem Torwart, der den Ball fängt.
  • kein Vergehen: Ein Verteidiger lässt einen Eckball mit der Brust direkt zu seinem Torwart abtropfen, der den Ball fängt.
  • kein Vergehen: Ein Verteidiger schießt den hüfthoch kommenden Ball mit dem Knie gezielt zu seinem Torwart, der den Ball aufnimmt.
  • Vergehen: Ein Verteidiger spielt den Ball mit dem Fuß absichtlich so, dass der Torwart von der Tormitte aus 10m nach rechts laufen muss, um ihn zu erreichen und mit der Hand aufzunehmen.
  • Vergehen: Ein Verteidiger spielt den Ball mit dem Fuß so, dass er zwischen Tor und Strafraumgrenze ankommt. Sein Torwart und ein außerhalb des Strafraums stehender Verteidiger verständigen sich durch Blickkontakt so, dass der Torwart den Ball erläuft und mit der Hand aufnimmt.
  • Vergehen: Ein Verteidiger spielt mit dem Fuß einen absichtlichen Rückpass so, dass er in der Torecke einschlagen würde. Der Torwart rutscht zunächst aus, kann sich aber aufrappeln und lenkt mit einer Parade den Ball noch mit der Hand um den Pfosten.

Unkonventioneller Rückpass[Bearbeiten]

Ein unkonventioneller Rückpass liegt vor, wenn der Verteidiger den Rückpass auf ungewöhnliche Weise spielt, um die Regel zu umgehen. Das ist z.B. der Fall, wenn der Spieler sich hinkniet, um den Ball mit dem Knie zurückzuspielen. In diesem Fall liegt unsportliches Betragen des Verteidigers vor. Als persönliche Strafe ist eine Verwarnung gegen den Verteidiger (nicht gegen den Torwart!) auszusprechen sowie als Spielstrafe ein indirekter Freistoß, wo der Verteidiger den Ball unkonventionell gespielt hat. Es liegt in diesem Fall jedoch kein Verstoß gegen die Rückpassregel vor; ein indirekter Freistoß dort, wo der Torwart den Ball aufgenommen hat, ist daher auch unter Anwendung der Vorteilsregel nicht möglich!

Praktische Anwendung[Bearbeiten]

Es sollten nur eindeutige Vergehen geahndet werden. Dabei sollte der Schiedsrichter insbesondere darauf achten, ob der zum Torwart gespielte Ball wirklich absichtlich nach hinten gespielt wurde; das ist nicht der Fall, wenn der Verteidiger den Ball nur "irgendwie" klären und dem Zugriff eines Angreifers entziehen will. Andererseits ist diese Regel unter den drei genannten die am besten bekannte, was bedeutet, dass auch die Nichtahndung zu (ggf. verständlichen) Reklamationen führen kann; der Schiedsrichter sollte daher bei dieser Regel durchaus nicht "beide Augen zudrücken".

Spielstrafe[Bearbeiten]

Bei allen vorgenannten Vergehen ist ein indirekter Freistoß für die gegnerische Mannschaft auszusprechen, und zwar dort, wo der Torwart den Ball berührt hat (Ausnahme: unkonventioneller Rückpass. Beachte: Ausführung auf der Torraumlinie, wenn Vergehen im Torraum).

Da es bei Ahndung der vorgenannten Vergehen beinahe immer zu (häufig heftigen) Reklamationen kommt, ist zusätzlich häufig taktisch empfehlenswert, den Ball zu sperren, also den Freistoß anzupfeifen. Die schnelle Ausführung durch die gegnerische Mannschaft mit Torerfolg, während die Mannschaft des Torwarts noch am reklamieren ist, mag regelkonform sein und von manchem als "gerechte Strafe" (spätestens für das Reklamieren) empfunden werden, kann aber die Akzeptanz des Schiedsrichters und damit auch die Spielkontrolle durch den Schiedsrichter gefährden; anders herum beschwert sich erfahrungsgemäß die ausführende Mannschaft nicht, wenn sie schon einen indirekten Freistoß im Strafraum zugesprochen bekommt, darüber, dass der Schiedsrichter den Freistoß erst anpfeifen möchte (deswegen aber: sofort den Ball sperren und nicht erst, wenn es zu spät ist, oder gar ein erzieltes Tor zurückpfeifen). Das Sperren des Balls ist auch bei Spielen mit Assistenten empfehlenswert, weil der jeweilige Assistent häufig auf die u.U. heftigen Reklamationen der Verteidiger konzentriert ist (und ggf. sogar überlegt, ob er dem Schiedsrichter zur Hilfe kommen muss) und dadurch eine etwaige Abseitsposition bei Ausführung des Freistoßes übersehen könnte.

Ein direkter Freistoß ist hingegen auszusprechen, wenn der Torwart ein nach den vorgenannten Regeln verbotenes Handspiel außerhalb seines Strafraums vornimmt. In diesem Fall tritt nämlich das technische Vergehen zurück hinter das strafbare Handspiel, weil das schwerere Vergehen zu bestrafen ist.

Persönliche Strafe[Bearbeiten]

Warnung: Der Inhalt dieses Artikels wurde als veraltet markiert. Dies kann insbesondere bedeuten, dass sich der Inhalt dieses Artikels auf Regeln bezieht, die inzwischen nicht mehr gültig sind, oder auf eine geänderte Auslegung. Möglicherweise finden sich auf der Diskussionsseite des Artikels mehr Informationen.

Die vorgenannten Vergehen sind technische Vergehen und können daher niemals zu einer persönlichen Strafe gegen den Torwart führen (bei unkonventionellem Rückpass aber für den Verteidiger, siehe dort; Ausnahme außerdem bei Liegen auf dem Ball, siehe oben). Dies gilt selbst dann, wenn z.B.

  • der Torwart wiederholt gegen eine der vorgenannten Regeln verstößt, oder
  • der Torwart durch den Verstoß gegen die 6-Sekunden-Regel Zeit schinden will, oder
  • der Torwart unter Verstoß gegen die Rückpassregel durch ein Handspiel innerhalb seines Strafraums ein sicheres Eigentor verhindert.

Auch in diesen Fällen erfolgt keine persönliche Strafe.

Wenn, wie vorgehend beschrieben, das technische Vergehen außerhalb des Strafraums hinter das Handspiel zurücktritt, kann natürlich eine persönliche Strafe in Betracht kommen. Auch dann ist aber das technische Vergehen nicht "strafverschärfend" zu berücksichtigen, sondern allein das Handspiel als solches zu bewerten.

Torerzielung des Torwarts mit der Hand[Bearbeiten]

Kein Vergehen gemäß Regel 12, aber dennoch eine (eher theoretische) Sondersituation ist es, wenn der Torwart den Ball aus dem eigenen Strafraum in das gegnerische Tor wirft - also einmal quer über das Spielfeld. Hierbei verstößt er gegen keine Regel, und dennoch verstößt eine solche Torerzielung gegen die Idee des Fußballspiels, bei dem gerade keine Tore mit der Hand erzielt werden können. Daher gibt es eine explizite Festlegung in der Regel 10, dass ein solches Tor nicht anerkannt wird und stattdessen die gegnerische Mannschaft das Spiel mit einem Abstoß fortsetzt.

Wirft der Torhüter den Ball ins eigene Tor, ist dies ein gültiges Eigentor. Das Spiel wird also von dieser Mannschaft mit einem Anstoß fortgesetzt.

Berührt der Torhüter außerhalb seines eigenen Strafraums den Ball mit der Hand, ist er wie ein Feldspieler zu werten. Dann kann er natürlich ebenfalls kein Tor mit der Hand erzielen, bloß wird die Situation dann als Verstoß gegen die Handspielregel gewertet und zieht dementsprechend einen direkten Freistoß für die gegnerische Mannschaft nach sich.