Flutlicht: Unterschied zwischen den Versionen

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Deutlich schwieriger ist es in Grenzsituationen, beispielsweise ein Spiel bei Abenddämmerung, das vielleicht etwas später beginnen konnte als ursprünglich geplant. Hier bleibt dem Schiedsrichter nur das ganz persönliche Ermessen, zu entscheiden, ob die Fortsetzung des Spiels noch vertretbar ist. Bei schlechteren Lichtverhältnissen steigt der Verletzungsgefahr der Spieler, zudem werden schlechte Lichtverhältnisse von verschiedenen Menschen unterschiedlich stark wahrgenommen. Ab einem gewissen Punkt, die der Schiedsrichter selbst festlegen muss, ist ein [[Spielabbruch]] gerechtfertigt.
 
Deutlich schwieriger ist es in Grenzsituationen, beispielsweise ein Spiel bei Abenddämmerung, das vielleicht etwas später beginnen konnte als ursprünglich geplant. Hier bleibt dem Schiedsrichter nur das ganz persönliche Ermessen, zu entscheiden, ob die Fortsetzung des Spiels noch vertretbar ist. Bei schlechteren Lichtverhältnissen steigt der Verletzungsgefahr der Spieler, zudem werden schlechte Lichtverhältnisse von verschiedenen Menschen unterschiedlich stark wahrgenommen. Ab einem gewissen Punkt, die der Schiedsrichter selbst festlegen muss, ist ein [[Spielabbruch]] gerechtfertigt.
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Ebenso kann es zu solchen grenzwertigen Situationen kommen, wenn ein Teil des Flutlichts ausfällt und die Beleuchtungsleistung somit deutlich eingeschränkt ist (siehe [[#Ausfall des Flutlichts]]).
  
 
Ist bereits vor Spielbeginn absehbar, dass das Spiel nicht zu Ende gebracht werden kann (z.B. Anpfiff kurz vor Sonnenuntergang, kein Flutlicht vorhanden), so sollte das Spiel gar nicht erst begonnen werden ([[Spielabsage]] ist einem [[Spielabbruch]] vorzuziehen).
 
Ist bereits vor Spielbeginn absehbar, dass das Spiel nicht zu Ende gebracht werden kann (z.B. Anpfiff kurz vor Sonnenuntergang, kein Flutlicht vorhanden), so sollte das Spiel gar nicht erst begonnen werden ([[Spielabsage]] ist einem [[Spielabbruch]] vorzuziehen).
  
 
== Spielvorbereitung ==
 
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== Ausfall des Flutlichts ==
 
== Ausfall des Flutlichts ==
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Der Ausfall des Flutlichts ist relativ unwahrscheinlich, kommt aber doch immer mal wieder vor. Das Flutlicht benötigt, insbesondere bei älterer Technik, sehr viel Energie. Dadurch kann es beispielsweise zu einem Ausfall der elektrischen Sicherungen kommen. Auch kann ein Teil des Flutlichts ausfallen, wie beispielsweise ein einzelner Flutlichtmasts, etwa infolge eines Kurzschlusses innerhalb der Lampentechnik dieses Masts.
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Fällt das Flutlicht aus und ist es damit auf dem Spielfeld (vollständig oder in Teilen) zu dunkel, [[Spielunterbrechung|unterbricht der Schiedsrichter das Spiel]]. Er merkt sich den Ort des Balls bei Unterbrechung, da das Spiel ggf. von diesem Ort mit einem [[Schiedsrichterball]] fortgesetzt wird.
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Anschließend bespricht der Schiedsrichter mit dem [[Platzverein]] das weitere Vorgehen. Der Platzverein ist für den Aufbau des Spielfeldes und somit auch für das Flutlicht verantwortlich.<ref>in Deutschland explizit festgelegt in Regel 1, zusätzliche Erläuterungen des DFB, Punkt 4 ({{Regelheft|ausgabe=2019/2020|seite=14}})</ref>
  
 
== Sonstiges ==
 
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Fluchtlicht-Beleuchtungsanlagen sind in Deutschland genormt (DIN EN 12193).
 
Fluchtlicht-Beleuchtungsanlagen sind in Deutschland genormt (DIN EN 12193).
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Version vom 9. Mai 2020, 18:43 Uhr

Fluchtlichtmast, hier an einem Stadio in Indien.

Das Flutlicht bezeichnet die Lichtanlage, die benötigt wird, wenn allein das natürliche Tageslicht allein nicht ausreichend ist, um das Fußballspiel ordnungemäß durchzuführen. Das Flutlicht ist Teil des Spielfeldes, die Bestimmungen zum Flutlicht finden sich daher in Regel 1 der Fußballregeln.

Notwendigkeit des Flutlichts

Die grundsätzlich ziemlich einfach klingende Maßgabe lautet: Wann immer das Tageslicht nicht ausreicht, um das Fußballspiel zu ermöglichen, wird eine Flutlichtanlage zur Beleuchtung benötigt. In der Praxis ist die Anwendung dagegen manchmal nicht ganz so einfach: Vom Ankunft am Spielort vor dem Spiel bis zum Schlusspfiff vergehen häufig drei Stunden, in denen sich die Lichtverhältnisse stark ändern können. Auch andere Einflüsse wie dicke Regenwolken können die Lichtverhältnisse relativ kurzfristig stark verändern.

Es kann also vorkommen, dass der Schiedsrichter entscheiden muss, ob die gegebenen Lichtverhältnisse ausreichend sind, um das Fußballspiel stattfinden bzw. fortsetzen zu können. Im Extremfall fällt bei vollständiger Dunkelheit das Flutlicht aus (siehe #Ausfall des Flutlichts), ein Fußballspiel ist dann selbstverständlich nicht mehr möglich.

Deutlich schwieriger ist es in Grenzsituationen, beispielsweise ein Spiel bei Abenddämmerung, das vielleicht etwas später beginnen konnte als ursprünglich geplant. Hier bleibt dem Schiedsrichter nur das ganz persönliche Ermessen, zu entscheiden, ob die Fortsetzung des Spiels noch vertretbar ist. Bei schlechteren Lichtverhältnissen steigt der Verletzungsgefahr der Spieler, zudem werden schlechte Lichtverhältnisse von verschiedenen Menschen unterschiedlich stark wahrgenommen. Ab einem gewissen Punkt, die der Schiedsrichter selbst festlegen muss, ist ein Spielabbruch gerechtfertigt.

Ebenso kann es zu solchen grenzwertigen Situationen kommen, wenn ein Teil des Flutlichts ausfällt und die Beleuchtungsleistung somit deutlich eingeschränkt ist (siehe #Ausfall des Flutlichts).

Ist bereits vor Spielbeginn absehbar, dass das Spiel nicht zu Ende gebracht werden kann (z.B. Anpfiff kurz vor Sonnenuntergang, kein Flutlicht vorhanden), so sollte das Spiel gar nicht erst begonnen werden (Spielabsage ist einem Spielabbruch vorzuziehen).

Spielvorbereitung

Stadion des Abbey Hey FC, das Spiel wird ausschließlich von Flutlicht beleuchtet.
Praxistipp Praxistipp! Praxistipp

Für den Schiedsrichter ist es somit wichtig, die Beleuchtung mit dem Platzverein vor dem Spiel im Rahmen der Spielvorbereitung zu besprechen, sofern die Möglichkeit besteht, dass das Spiel im Hellen ohne Flutlicht beginnt, aber während des Spiels das Flutlicht zugeschaltet werden muss. Wichtig zu beachten: Insbesondere ältere Flutlichtanlagen benötigen eine lange Zeit (30 Minuten und mehr), bis sie ausreichend Licht erzeugen.

  • Bei der Platzkontrolle achtet das Schiedsrichterteam auch auf das Flutlicht. Im Idealfall ist dieses bereits eingeschaltet und der Schiedsrichter kann sich von der ausreichenden Helligkeit überzeugen. Ist absehbar, dass im späteren Verlauf des Spiels das Flutlicht eingeschaltet werden muss, kann der Schiedsrichter den Platzverein darum bitten, das Flutlicht bereits jetzt einzuschalten.
  • Ist das Flutlicht bei der Platzkontrolle noch nicht eingeschaltet und ist es noch so hell, dass mit dem Einschalten noch abgewartet werden kann (um Strom zu sparen), ist es empfehlenswert, mit dem Platzverein den Zeitpunkt des Einschaltens abzusprechen (z.B. in der Halbzeitpause).
  • Ist abzusehen, dass das Flutlicht ggf. relativ kurzfristig dazugeschaltet werden muss (beispielsweise wegen einer heraufziehenden Regenfront), sollte mit dem Platzverein geklärt werden, wie lange das Flutlicht bis zur vollständigen Leistung benötigt. Im Zweifelsfall sollte der Platzverein das Flutlicht prophylaktisch einschalten lassen. Das Gefühl für diese Entscheidungen entwickelt man mit der Erfahrung im Laufe der Zeit.

Ausfall des Flutlichts

Der Ausfall des Flutlichts ist relativ unwahrscheinlich, kommt aber doch immer mal wieder vor. Das Flutlicht benötigt, insbesondere bei älterer Technik, sehr viel Energie. Dadurch kann es beispielsweise zu einem Ausfall der elektrischen Sicherungen kommen. Auch kann ein Teil des Flutlichts ausfallen, wie beispielsweise ein einzelner Flutlichtmasts, etwa infolge eines Kurzschlusses innerhalb der Lampentechnik dieses Masts.

Fällt das Flutlicht aus und ist es damit auf dem Spielfeld (vollständig oder in Teilen) zu dunkel, unterbricht der Schiedsrichter das Spiel. Er merkt sich den Ort des Balls bei Unterbrechung, da das Spiel ggf. von diesem Ort mit einem Schiedsrichterball fortgesetzt wird.

Anschließend bespricht der Schiedsrichter mit dem Platzverein das weitere Vorgehen. Der Platzverein ist für den Aufbau des Spielfeldes und somit auch für das Flutlicht verantwortlich.[1]

Sonstiges

Fluchtlicht-Beleuchtungsanlagen sind in Deutschland genormt (DIN EN 12193).

Quellen

  1. in Deutschland explizit festgelegt in Regel 1, zusätzliche Erläuterungen des DFB, Punkt 4 (DFB Fußball-Regeln, Ausgabe 2019/2020, Seite 14)