Bearbeiten von „Spielabbruch“
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==Gründe für den Spielabbruch== | ==Gründe für den Spielabbruch== | ||
− | + | Es gibt zahlreiche Gründe, die zu einem Spielabbruch führen können: | |
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===Zahl der Spieler=== | ===Zahl der Spieler=== | ||
===Dunkelheit=== | ===Dunkelheit=== | ||
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Das Spiel muss abgebrochen werden, wenn es wegen Dunkelheit nicht zu Ende gespielt werden kann. Hier gilt die Faustformel, dass man noch von einem Tor zum anderen sehen können muss, wobei es sich um einigermaßen freie Sicht handeln soll (also nicht bloß schemenhafte Erkennbarkeit der Umrisse). Hier sollte der [[Schiedsrichter]] aber die Spielzeit berücksichtigen; ein Spiel wegen Dunkelheit noch kurz vor dem eigentlichen Ende abzubrechen, bietet sich in der Regel nicht an. | Das Spiel muss abgebrochen werden, wenn es wegen Dunkelheit nicht zu Ende gespielt werden kann. Hier gilt die Faustformel, dass man noch von einem Tor zum anderen sehen können muss, wobei es sich um einigermaßen freie Sicht handeln soll (also nicht bloß schemenhafte Erkennbarkeit der Umrisse). Hier sollte der [[Schiedsrichter]] aber die Spielzeit berücksichtigen; ein Spiel wegen Dunkelheit noch kurz vor dem eigentlichen Ende abzubrechen, bietet sich in der Regel nicht an. | ||
− | Bei Spielen unter ''' | + | Bei Spielen unter '''Flutlicht''' ist vorgeschrieben, dass das Spiel frühestens 30 Minuten nach dem Ausfall der Flutlichtanlage abgebrochen werden darf.<ref>DFB-Anweisung Nr. 10 zu [[Regel 1]].</ref> Wenn bei Ablauf der 30 Minuten absehbar ist, dass eine Wiederinbetriebnahme innerhalb kurzer Zeit erfolgen kann, muss auch noch etwas länger gewartet werden. Auf der anderen Seite gebietet der gesunde Menschenverstand, dass der Schiedsrichter nicht 30 Minuten mit dem Abbruch warten muss, wenn der Platzverein (eindeutig, d.h. nicht nur der nächstbeste Vertreter, der vorschnell seine Meinung kundtut) erklärt, dass keine Chance besteht, das Flutlicht wieder in Betrieb zu nehmen und auch keine dahingehenden Anstrengungen unternommen werden können; in diesem Fall kann und sollte das Spiel sofort abgebrochen werden. |
===Wetter=== | ===Wetter=== | ||
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Diese Umstände können nicht schematisch bewertet werden. Maßstab ist letztlich allein, ob der [[Schiedsricher]] (bzw. [[Regel 6|SRA]]) sich noch in der Lage sieht, das Spiel zu leiten. Das ist nur dann der Fall, wenn er noch in der Lage ist, ''jede'' denkbare Entscheidung zu treffen - also im Umkehrschluss nicht mehr, wenn er sich aus Angst gehindert sehen würde, z.B. einen [[Strafstoß]] und/oder einen [[Feldverweis auf Dauer]] zu verhängen. Mit anderen Worten: Auch wenn nur eine einzelne Bedrohung vorliegt, muss das Spiel abgebrochen werden, wenn der Schiedsrichter nach seinem eigenen Empfinden nicht mehr frei die Entscheidungen treffen könnte, die nach seiner Wahrnehmung und Beurteilung richtig wären. | Diese Umstände können nicht schematisch bewertet werden. Maßstab ist letztlich allein, ob der [[Schiedsricher]] (bzw. [[Regel 6|SRA]]) sich noch in der Lage sieht, das Spiel zu leiten. Das ist nur dann der Fall, wenn er noch in der Lage ist, ''jede'' denkbare Entscheidung zu treffen - also im Umkehrschluss nicht mehr, wenn er sich aus Angst gehindert sehen würde, z.B. einen [[Strafstoß]] und/oder einen [[Feldverweis auf Dauer]] zu verhängen. Mit anderen Worten: Auch wenn nur eine einzelne Bedrohung vorliegt, muss das Spiel abgebrochen werden, wenn der Schiedsrichter nach seinem eigenen Empfinden nicht mehr frei die Entscheidungen treffen könnte, die nach seiner Wahrnehmung und Beurteilung richtig wären. | ||
− | ===sonstige Tätlichkeiten=== | + | ===sonstige Tätlichkeiten==== |
===Zuschauer=== | ===Zuschauer=== | ||
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* Wertung des Spiels gegen beide Mannschaften (verbandsabhängig, vielfach 0:5 oder 0:3 gegen beide) | * Wertung des Spiels gegen beide Mannschaften (verbandsabhängig, vielfach 0:5 oder 0:3 gegen beide) | ||
* Neuansetzung und Wiederholung des Spiels | * Neuansetzung und Wiederholung des Spiels | ||
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==Spielbericht, Sonderbericht== | ==Spielbericht, Sonderbericht== |