Schiedsrichter-Zeitung: Unterschied zwischen den Versionen

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Gemäß § 7 Nr. 4 der DFB-[[Schiedsrichterordnung]] soll jeder Schiedsrichter die Schiedsrichter-Zeitung beziehen.  
 
Gemäß § 7 Nr. 4 der DFB-[[Schiedsrichterordnung]] soll jeder Schiedsrichter die Schiedsrichter-Zeitung beziehen.  
 
Die Schiedsrichter-Zeitung bekommt man
 
Die Schiedsrichter-Zeitung bekommt man
* in den meisten Kreisen auf dem auf die Erscheinung einer Ausgabe folgenden [[Lehrabend]]
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* in den meisten Kreisen am auf die Erscheinung einer Ausgabe folgenden [[Lehrabend]]
 
* auf Wunsch im Abonnement nach Hause geschickt (derzeit 15 Euro pro Jahr, siehe Info im Impressum auf der letzten Seite jeder Ausgabe)
 
* auf Wunsch im Abonnement nach Hause geschickt (derzeit 15 Euro pro Jahr, siehe Info im Impressum auf der letzten Seite jeder Ausgabe)
 
* als PDF-Version online zum freien Herunterladen auf der [http://www.dfb.de/index.php?id=11357 Website des DFB]
 
* als PDF-Version online zum freien Herunterladen auf der [http://www.dfb.de/index.php?id=11357 Website des DFB]

Version vom 12. April 2020, 17:58 Uhr

Allgemeines

Die Schiedsrichter-Zeitung wird vom DFB herausgegeben. Sie ist ein offizielles Organ des DFB für alle Schiedsrichter. Die darin enthaltenen Regelauslegungen sind verbindlich für alle Schiedsrichter in Deutschland.

Inhalt

Jede Ausgabe enthält u.a.

  • Besprechung strittiger oder interessanter Szenen aus der Bundesliga
  • Regelfragen und Antworten
  • Besprechung einer Regelauslegung oder Praxistipps für Schiedsrichter
  • Reportagen rund um die Schiedsrichterei

Bezug

Gemäß § 7 Nr. 4 der DFB-Schiedsrichterordnung soll jeder Schiedsrichter die Schiedsrichter-Zeitung beziehen. Die Schiedsrichter-Zeitung bekommt man

  • in den meisten Kreisen am auf die Erscheinung einer Ausgabe folgenden Lehrabend
  • auf Wunsch im Abonnement nach Hause geschickt (derzeit 15 Euro pro Jahr, siehe Info im Impressum auf der letzten Seite jeder Ausgabe)
  • als PDF-Version online zum freien Herunterladen auf der Website des DFB