Lehrwart: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 19. Mai 2013, 21:37 Uhr

Als Lehrwart wird der in der jeweiligen Schiedsrichtervereinigung für das Lehrwesen verantwortliche Schiedsrichter bezeichnet. Meist ist der Lehrwart durch besondere Lehrgänge für diese Aufgabe befähigt. Er leitet die Lehrabende der Schiedsrichter in fachlicher Sicht und kann für seinen Bereich verbindliche Regelauslegungen festlegen.

Es gibt Lehrwarte, die auf Verbandsebene, Lehrwarte, die auf Bezirksebene und Lehrwarte, die auf Kreisebene agieren.