Strafgewalt

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Der Schiedsrichter spricht im Rahmen seiner Strafgewalt eine persönliche Strafe (hier eine Verwarnung) aus.

Die Strafgewalt (im Regeltext auch Entscheidungsgewalt) des Schiedsrichters bestimmt, von und bis wann er persönliche Strafen aussprechen kann.

Davon abzugrenzen ist die Korrektur von Entscheidungen durch den Schiedsrichter, wenn er feststellt, eine falsche Entscheidung getroffen zu haben.

Beginn der Strafgewalt[Bearbeiten]

Die Strafgewalt des Schiedsrichters wurde mit der Regelreform 2016 aufgeweitet. Seitdem beginnt sie bereits, sobald das Schiedsrichter-Team zwecks Platzkontrolle das Spielfeld betritt.[1]

Spricht der Schiedsrichter eine persönliche Strafe gegen einen Spieler aus, während sich Spieler und Schiedsrichter nicht auf dem Spielfeld befinden (beispielsweise wegen eines Vergehens im Kabinentrakt), wird die gelbe oder rote Karte nicht offen gezeigt. Stattdessen wird die persönliche Strafe mündlich ausgesprochen. Neben dem Spieler selbst sollten unbedingt auch die beiden Spielführer informiert werden.

Feldverweis vor Spielbeginn[Bearbeiten]

Da die Strafgewalt vor Anpfiff beginnt, ist es möglich, vorher einen Feldverweis auf Dauer (einschließlich gelb-rot) auszusprechen. War der Spieler für die Startaufstellung vorgesehen, darf die betreffende Mannschaft diesen Platz in der Startaufstellung entsprechend auffüllen. Detailliertere Informationen dazu finden sich im Artikel Feldverweis.

Ende der Strafgewalt[Bearbeiten]

Die Strafgewalt endet, wenn der Schiedsrichter nach Beendigung des Spiels (Abpfiff, Abbruch, ggf. nach dem Elfmeterschießen) das Spielfeld verlässt. Das bedeutet: Sie ist beendet, wenn der Schiedsrichter als erster vom Platz geht, auch wenn die Mannschaften noch vollzählig dort sind, und sie dauert an, wenn der Schiedsrichter als einziger noch auf dem Platz ist.[1][2]

Strafgewalt über wen?[Bearbeiten]

Die Strafgewalt erstreckt sich auf Spieler, Auswechselspieler und ausgewechselte Spieler, sowie seit der Regelreform 2016 auch auf Teamoffizielle.

Sie erstreckt sich nicht mehr auf des Feldes auf Dauer verwiesene Spieler. Das bedeutet, dass gegen einen Spieler, der mit gelb-rot des Feldes verwiesen wurde, keine rote Karte mehr verhängt werden kann, auch wenn er danach noch ein feldverweiswürdiges Vergehen begegt; in diesem Fall ist nur Meldung in einem Sonderbericht möglich.

Halbzeitpause[Bearbeiten]

Die Strafgewalt erstreckt sich auch auf die Halbzeitpause, und zwar auch auf das Kabinengebäude und den Weg dorthin. Geschieht ein Vergehen in der Halbzeitpause (nach Pausenpfiff oder vor Wiederanpfiff) auf dem Platz, ist die persönliche Strafe normal durch Zeigen der jeweiligen Karte auszusprechen. Außerhalb des Platzes soll jedoch das Zeigen der Karte unterbleiben, die Strafe wird nur mündlich ausgesprochen. In jedem Fall sind auch hier beide Spielführer vor der Wiederaufnahme zu informieren.

Vorher und Nachher[Bearbeiten]

Vor Beginn und nach Ende der Strafgewalt kann keine persönliche Strafe verhängt werden. Bei entsprechenden Vergehen (insb. Tätlichkeiten, Bedrohungen und Beleidigungen) kann und sollte aber Meldung in einem Sonderbericht gemacht werden. Dies gilt auch für Vergehen außerhalb des Platzes, wenn sie einen Bezug zum Spiel haben, z.B. wenn der Schiedsrichter auf dem Nachhauseweg in der Straßenbahn oder wegen der Ansetzung Tage vor oder nach dem Spiel in der Diskothek bedrängt wird.

Fußnoten[Bearbeiten]

  1. 1,0 1,1 DFB Fußball-Regeln, Ausgabe 2020/2021, Seite 35
  2. DFB-Lehrbrief Nr. 25, April 2009, S. 3.