Dauer des Spiels

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Die Dauer des Spiels wird in Regel 7 der Fußballregeln festgelegt.

Grundsätzlich besteht ein Spiel aus zwei Spielhälften (Halbzeiten) zu jeweils 45 Minuten. Die reguläre Spielzeit eines Fußballspiels umfasst somit 90 Minuten.

Steht das Spiel nach Ablauf der Spielzeit unentschieden und muss aufgrund der Wettbewerbsbestimmungen ein Sieger des Spiels ermittelt werden (häufig der Fall in Pokalspielen), so wird die Spielzeit im Rahmen der Verlängerung um zwei weitere Abschnitte zu jeweils 15 Minuten Spielzeit verlängert.

Sowohl in der Halbzeitpause als auch ggf. vor und nach der ersten Verlängerung des Spiels werden die Seiten gewechselt.

Halbzeitpause[Bearbeiten]

Zwischen den zwei Halbzeiten stehen den Spielern sowie dem Schiedsrichter eine Halbzeitpause zu. Die Dauer der Halbzeitpause wird durch die Wettbewerbsbestimmungen festgesetzt. Sie darf nicht mehr als 15 Minuten betragen. Mit Erlaubnis des Schiedsrichters und unter Zustimmung beider Mannschaften (Spielführer) kann die Länge der Halbzeitpause verkürzt werden.[1]

In den unteren Spielklassen ist in der Regel die Dauer der Halbzeitpause nicht durch die Wettbewerbsbestimmungen geregelt. Eine Pause von 5 bis 10 Minuten ist hier üblich.

In der Verlängerung gibt es zwischen den beiden Blöcken keine weitere Halbzeitpause, sondern nur eine kurze Trinkpause, die maximal eine Minute dauern sollte.[1]

Nachspielzeit[Bearbeiten]

Die Schiedsrichterin zeigt der Vierten Offiziellen die Nachspielzeit an, welche dann über die Anzeigetafel signalisiert wird.

Am Ende einer jeden Halbzeit wird die verlorene Zeit nachgespielt. Verlorene Zeit bezeichnet insbesondere die Zeit, die verloren geht für

Dabei ist zu beachten, dass gewisse Spielabläufe zur Natur des Spiels gehören und die dafür verloren gegangene Zeit nicht nachgespielt werden sollte (z.B. Unterbrechungen durch Standardsituationen, sofern es zu keinen übermäßigen Verzögerungen kommt).

Im Allgemeinen wird zwischen verlorener und vergeudeter Zeit unterschieden. Während verlorene Zeit durch höhere Gewalt bedingt ist (Holen des Balles, Unterbrechung des Spiels), entsteht vergeudete Zeit in der Regel durch (bewusste) Spielverzögerungen. Verlorene Zeit wird immer nachgespielt; vergeudete Zeit wird unter Anwendung der Vorteilsbestimmung (zum Nachteil der Mannschaft, die die Verzögerungen hervorgerufen hat) nachgespielt.

Die Dauer der nachzuspielenden Zeit liegt im Ermessen des Schiedsrichters. Er zeigt am Ende jeder Spielhälfte die nachzuspielende Zeit in Minuten sichtbar an, indem er die entsprechende Zahl mit den Fingern anzeigt. Wenn ein Vierter Offizieller anwesend ist, so zeigt dieser die vom Schiedsrichter bestimmte Nachspielzeit an. Der Schiedsrichter kann länger als die angezeigte Zeit nachspielen lassen (z.B. weil es innerhalb der Nachspielzeit zu weiteren Verzögerungen kommt), nicht aber weniger.

Die Festlegung der Nachspielzeit ist eine Tatsachenentscheidung, das heißt sie ist nicht anfechtbar.

In der ersten Halbzeit verlorengegangene Zeit darf nicht am Ende der zweiten Halbzeit nachgespielt werden, auch dann nicht, wenn der Schiedsrichter einen Fehler begangen hat und diesen kompensieren möchte. Es wäre beispielsweise nicht erlaubt, eine Verletzungsunterbrechung in der ersten Halbzeit am Ende der zweiten Halbzeit nachzuholen, weil der Schiedsrichter vergessen hat, diese für die Nachspielzeit der ersten Halbzeit zu berücksichtigen.

Pfeift ein Schiedsrichter die erste Halbzeit zu früh ab und bemerkt in der Halbzeitpause seinen Fehler, so wird die zweite Halbzeit (nach Informieren der Spielführer) in derselben Spielrichtung wie die erste Halbzeit fortgesetzt, bis die fehlende Zeit nachgeholt wurde. Anschließend wechseln die Mannschaften ohne weitere Pause die Seiten und spielen die zweite Halbzeit. In der Praxis kommt dies quasi nie vor und sollte nur bei extremen Fehlern durchgeführt werden. Beispiel: Im Jugendbereich verwechselt der Schiedsrichter die reguläre Spieldauer und pfeift die erste Halbzeit zehn Minuten zu früh ab.

Die Nachspielzeit ist nicht mit der Verlängerung zu verwechseln, welche in Pokal- / Ausscheidungsspielen zur Ermittlung eines Siegers dienen kann, wenn es nach Ende des regulären Spiels unentschieden steht.

Abweichungen von der festgelegten Spielzeit[Bearbeiten]

Von der festgelegten Spielzeit in Höhe von 2x45 Minuten kann abgewichen werden, sofern die Wettbewerbsbestimmungen dies zulassen. Eine Abweichung muss vor Beginn des Spiels mit beiden Mannschaften und dem Schiedsrichter abgesprochen werden. Nach Beginn des Spiels ist keine Abweichung von der festgelegten Spielzeit mehr möglich.

Insbesondere im Jugendbereich regeln die Wettbewerbsbestimmungen und Jugendspielordnungen die Länge der Halbzeiten. Üblich sind im Bereich des DFB dabei folgende Spielzeiten:

Jugend Spieldauer
A-Jugend 2 x 45 Minuten
B-Jugend 2 x 40 Minuten
C-Jugend 2 x 35 Minuten
D-Jugend 2 x 30 Minuten
E-Jugend 2 x 25 Minuten
F-Jugend 2 x 20 Minuten
G-Jugend max. 2 x 20 Minuten

Ist in Jugendspielen eine Verlängerung notwendig, ist die Dauer von den Wettbewerbsbestimmungen abhängig. Sie darf maximal folgende Zeiten umfassen:

Jugend max. Spieldauer
A-Jugend 2 x 15 Minuten
B-Jugend 2 x 10 Minuten
C-Jugend und jünger 2 x 5 Minuten

Auch die Spielzeit für die Senioren über 35 Jahre weicht in der Regel von der in Regel 7 festgesetzten Zeit ab. Hierbei ist ein Blick in die jeweiligen Wettbewerbsbestimmungen obligatorisch.

Zusätzliche Hinweise für die Praxis[Bearbeiten]

  • Ein Schiedsrichter kann das Spiel nach Ablauf von regulärer Spielzeit und Nachspielzeit zu jedem Zeitpunkt abpfeifen. Aus taktischen Gründen empfiehlt es sich, einen Zeitpunkt zur Beendigung des Spiels zu wählen, in dem sich keine Mannschaft in einer aussichtsreichen Situation befindet. Der Schiedsrichter ist dazu aber nicht verpflichtet. Es ist durchaus legitim, die Ausführung einer Ecke nicht mehr zu gewähren, wenn die Nachspielzeit abgelaufen ist und es keine Gründe gibt, das Spiel weiter zu verlängern.
    • Ausnahme: Kommt es zu einem Strafstoß für eine Mannschaft, muss der Schiedsrichter die Ausführung des Strafstoßes in jedem Fall abwarten. Er kann aber ggf. die Spieler darüber informieren, dass der Strafstoß die letzte Spielsituation ist und ein Nachschuss nicht mehr zulässig sein wird.
  • Die Nachspielzeit muss in den meisten Landesverbänden in den Spielbericht eingetragen werden. Bei besonders langer Nachspielzeit (z.B. wegen eines Gewitters) empfiehlt es sich, einen zusätzlichen kurzen Vermerk mit dem Grund für die Spielunterbrechung einzutragen.
  • Die Festlegung der Nachspielzeit durch den Schiedsrichter ist eine Tatsachenentscheidung und kann nicht angefochten werden.

Anmerkungen[Bearbeiten]

  1. 1,0 1,1 DFB Fußball-Regeln, Ausgabe 2020/2021, Seite 55
Dieser Artikel wurde inhaltlich geprüft. Die Inhalte entsprechen den Regeln zum Stand der Saison 2020/2021. Da noch keine Überprüfung für die laufende Saison erfolgt ist, besteht die Möglichkeit, dass der Artikel in einzelnen Passagen nicht mehr den aktuellen Regeln oder Auslegungen entspricht!