Wurfvergehen

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Als Wurfvergehen bezeichnet man alle Vergehen eines Spielers, bei denen er einen Gegenstand (Flasche, Schuh, Dreck, ...) auf einen Spieler, Offiziellen, Schiedsrichter oder Dritten wirft oder dieses zumindest versucht.

Bei Wurfvergehen handelt es sich um Kontaktvergehen. Sie sind grundsätzlich mit einem Feldverweis auf Dauer zu ahnden. Problematischer hingegen ist die folgende Spielfortsetzung, denn diese ist von der Art des Wurfvergehens abhängig.

Spielfortsetzung nach einem Wurfvergehen

Zunächst wird vorausgesetzt, dass der Ball im Spiel war, als das Wurfvergehen begangen wurde. Ist dies nicht der Fall, das heißt, das Vergehen wird in einer Spielunterbrechung begangen, ist die Spielfortsetzung grundsätzlich so durchzuführen, wie sie ursprünglich vorgesehen war - also beispielweise mit einem Einwurf, nachdem der Ball im Seitenaus war, oder Anstoß, wenn zuvor ein Tor erzielt worden ist.

Die Spielfortsetzung ist immer von verschiedenen Faktoren abhängig: Wer hat das Vergehen begangen, wer wurde getroffen (oder hätte getroffen werden sollen) und wo wurde dieses Vergehen begangen.