Strafgewalt: Unterschied zwischen den Versionen

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Ab diesem Zeitpunkt beginnt die Strafgewalt auch für diejenigen Spieler, die (noch) nicht auf dem Platz sind, z.B. Auswechselspieler oder "Nachzügler".
 
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==Ende der Strafgewalt==
 
==Ende der Strafgewalt==
Die Strafgewalt endet, wenn der Schiedsrichter nach Beendigung des Spiels (Abpfiff, [[Abbruch]], ggf. nach dem [[Elfmeterschießen]]) das Spielfeld verlässt. Das bedeutet: Sie ist beendet, wenn der Schiedsrichter als erster vom Platz geht, auch wenn die Mannschaften noch vollzählig dort sind, und sie dauert an, wenn der Schiedsrichter als einziger noch auf dem Platz ist.<ref>DFB-Lehrbrief Nr. 25, April 2009, S. 3. [http://www.nfv-www.de/downloads/s_963/Ausgabe%2025%20lehrbrief_25_April%202009.pdf Download]</ref>
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Die Strafgewalt endet, wenn der Schiedsrichter nach Beendigung des Spiels (Abpfiff, [[Abbruch]], ggf. nach dem [[Elfmeterschießen]]) das Spielfeld verlässt. Das bedeutet: Sie ist beendet, wenn der Schiedsrichter als erster vom Platz geht, auch wenn die Mannschaften noch vollzählig dort sind, und sie dauert an, wenn der Schiedsrichter als einziger noch auf dem Platz ist.<ref>DFB-Lehrbrief Nr. 25, April 2009, S. 3.</ref>
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==Strafgewalt über wen?==
 
==Strafgewalt über wen?==
 
Die Strafgewalt erstreckt sich auf Spieler, Auswechselspieler und ausgewechselte Spieler.
 
Die Strafgewalt erstreckt sich auf Spieler, Auswechselspieler und ausgewechselte Spieler.

Version vom 15. November 2020, 23:27 Uhr

Die Strafgewalt des Schiedsrichters bestimmt, von und bis wann er persönliche Strafen aussprechen kann.

Beginn der Strafgewalt

Die Strafgewalt beginnt, sobald der Schiedsrichter und die Mannschaften sich zum Zweck der Spielaufnahme auf dem Platz eingefunden haben. Das bedeutet, dass beide Mannschaften in spielfähiger Mannschaftsstärke (normalerweise 7 Spieler einschließlich Torwart) sowie der Schiedsrichter den Platz betreten haben, und zwar um das Spiel aufzunehmen, und nicht etwa vorher, um sich Warmzulaufen. Ab diesem Zeitpunkt beginnt die Strafgewalt auch für diejenigen Spieler, die (noch) nicht auf dem Platz sind, z.B. Auswechselspieler oder "Nachzügler".

Ende der Strafgewalt

Die Strafgewalt endet, wenn der Schiedsrichter nach Beendigung des Spiels (Abpfiff, Abbruch, ggf. nach dem Elfmeterschießen) das Spielfeld verlässt. Das bedeutet: Sie ist beendet, wenn der Schiedsrichter als erster vom Platz geht, auch wenn die Mannschaften noch vollzählig dort sind, und sie dauert an, wenn der Schiedsrichter als einziger noch auf dem Platz ist.[1]

Strafgewalt über wen?

Die Strafgewalt erstreckt sich auf Spieler, Auswechselspieler und ausgewechselte Spieler. Sie erstreckt sich nicht mehr auf des Feldes auf Dauer verwiesene Spieler. Das bedeutet, dass gegen einen Spieler, der mit gelb-rot des Feldes verwiesen wurde, keine rote Karte mehr verhängt werden kann, auch wenn er danach noch ein feldverweiswürdiges Vergehen begegt; in diesem Fall ist nur Meldung in einem Sonderbericht möglich.

Feldverweis vor Spielbeginn

Da die Strafgewalt vor Anpfiff beginnt, ist es möglich, vorher einen Feldverweis auf Dauer (einschließlich gelb-rot) auszusprechen. Geschieht dies vor Anpfiff, darf die betreffende Mannschaft auffüllen, aus den (gemeldeten) Auswechselspielern, ohne Anrechnung auf ihr Auswechselkontingent. Es ist nicht vorgeschrieben, die Mannschaft darauf hinzuweisen oder gar dazu aufzufordern; dennoch ist es, wenn kein extrem unsportliches Klima herrscht, aus Gründen der Fairness ratsam, dem Trainer oder Spielführer eine entsprechende Frage zu stellen.

Halbzeitpause

Die Strafgewalt erstreckt sich auch auf die Halbzeitpause, und zwar auch auf das Kabinengebäude und den Weg dorthin. Geschieht ein Vergehen in der Halbzeitpause (nach Pausenpfiff oder vor Wiederanpfiff) auf dem Platz, ist die persönliche Strafe normal durch Zeigen der jeweiligen Karte auszusprechen. Außerhalb des Platzes soll jedoch das Zeigen der Karte unterbleiben, die Strafe wird nur mündlich ausgesprochen. In jedem Fall sind beide Spielführer vor der Wiederaufnahme zu informieren.

Vorher und Nachher

Vor Beginn und nach Ende der Strafgewalt kann keine persönliche Strafe verhängt werden. Bei entsprechenden Vergehen (insb. Tätlichkeiten, Bedrohungen und Beleidigungen) kann und sollte aber Meldung in einem Sonderbericht gemacht werden. Dies gilt auch für Vergehen außerhalb des Platzes, wenn sie einen Bezug zum Spiel haben, z.B. wenn der Schiedsrichter auf dem Nachhauseweg in der Straßenbahn oder wegen der Ansetzung Tage vor oder nach dem Spiel in der Diskothek bedrängt wird.

Fußnoten

  1. DFB-Lehrbrief Nr. 25, April 2009, S. 3.