Sonderbericht

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Ein Sonderbericht ist eine Ergänzung zum Spielbericht, in der besondere Ereignisse dargestellt werden.

Allgemeines

Der Sonderbericht dient der zuständigen Instanz (in den meisten Fällen Spielausschuss bzw. Sportgericht) dazu, ein besonderes Vorkommnis beurteilen zu können. Anhand des Sonderberichts des Schiedsrichters müssen dort bestimmte Entscheidungen getroffen werden (z.B. Sperre, Geldstrafe, Spielwertung). Da von der zuständigen Instanz selbst (in der Regel) niemand vor Ort war, ersetzt der Sonderbericht sozusagen die Augen und Ohren derjenigen, die dann Entscheidungen treffen müssen (beachte: Das heißt nicht, dass der Sonderbericht kürzer oder sonst anders ausfallen darf, wenn zufällig doch ein Mitglied der zuständigen Instanz vor Ort war - maßgeblich ist nämlich in vielen Fällen, was der Schiedsrichter gesehen hat).

Melden oder nicht?

Der Schiedsrichter muss einen Sonderbericht verfassen, wenn es im Verlauf des Spiels (bzw. davor oder danach) besondere Vorkommnisse gab. Beispiele hierfür sind:

Je nach Region sind auch Verletzungen der Spieler zu melden, und es gibt in vielen Verbänden sog. Fair-Play-Meldungen (s.u.).

Bei vielen Spielereignissen stellt sich die Frage, ob mal einen Vorfall melden soll oder nicht. Im Zweifel gilt: Melden. Die zuständige Instanz wird beurteilen, was sie mit dem Bericht tut. Auch wenn Sonderberichte dem Schiedsrichter Arbeit machen, ist es allemal besser, gelegentlich einen Sonderbericht zu schreiben, der von der zuständigen Instanz nicht weiter verfolgt wird (also zu keinen Sanktionen oder Maßnahmen führt), als ein zu meldendes Ereignis wegzulassen.

Formulierung

Vielen Schiedsrichtern fällt die Formulierung eines Sonderberichts schwer. Wenn man jedoch einige grundsätzliche Gesichtspunkte beachtet, lässt sich ein guter Sonderbericht einfach erstellen:

Ausgangspunkt des Sonderberichts ist dessen Zweck: Er soll anderen Menschen, die nicht dabei waren, ermöglichen, sich ein genaues Bild von dem Vorkommnis zu machen (s.o.).

Deswegen ist es wichtig, in erster Linie Wahrnehmungen aufzuschreiben und (wenn überhaupt) nur in zweiter Linie Bewertungen.

  • daher falsch: "Spieler X beleidigte Spieler Y"
  • daher richtig: "Spieler X sagte zu Spieler Y: du blöder Wichser" (auch Kraftausdrücke sollten möglichst immer wörtlich wiedergegeben werden, darauf darf nicht aus einem falschen Anstandsempfinden heraus verzichtet werden)
  • auch richtig: Spieler X sagte zu Spieler Y: du blöder Wichser. Ich habe dies als Beleidigung gewertet".

Ob (wie im letzten Beispiel) die Bewertung aufgeschrieben werden soll, darüber gehen die Meinungen auseinander. Aus sportrechtlicher Sicht nimmt man u.U. der zuständigen Instanz die Möglichkeit, eine Situation anders zu bewerten. Wenn zum Beispiel eine „Notbremse” zugleich ein grobes Foulspiel ist, und der Schiedsrichter schreibt im Sonderbericht, er habe den Spieler wegen der „Notbremse” des Feldes verwiesen, ist die zuständige Instanz möglicherweise gehindert, das grobe Foulspiel (das i.d.R. eine längere Sperre nach sich zieht als die Notbremse) noch zu ahnden, auch wenn der Schiedsrichter Merkmale eines groben Foulspiels aufschreibt.

  • Beispiel: "Spieler X foulte durch ein Fußvergehen Spieler Y, indem er bei hohem Tempo mit offener Sohle und gestrecktem rechtem Bein von hinten hereingrätschte. Spieler X hatte keine Chance, den Ball zu Spielen, und traf Spieler Y im Bereich der Ferse des linken Fußes; Y kam dadurch zu Fall. Das Foulspiel ereignete sich zentral etwa 1m vor dem Strafraum. Alle anderen Verteidiger waren mehrere Meter zurück und hätten nicht mehr eingreifen können".

Dabei sollte man es belassen. Die zuständige Instanz ist nunmehr frei darin, den folgenden Feldverweis als "Notbremse" oder als grobes Foulspiel zu ahnden.