Handspiel

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Das Handspiel ist eine der Regeln, die mit am häufigsten zu Diskussionen führen.

Warnung: Der Inhalt dieses Artikels wurde als veraltet markiert. Dies kann insbesondere bedeuten, dass sich der Inhalt dieses Artikels auf Regeln bezieht, die inzwischen nicht mehr gültig sind, oder auf eine geänderte Auslegung. Möglicherweise finden sich auf der Diskussionsseite des Artikels mehr Informationen.

Strafbarkeit des Handspiels[Bearbeiten]

Grundsätzliches[Bearbeiten]

Das Handspiel ist nur dann strafbar, wenn es absichtlich erfolgt. Das bedeutet: Das unabsichtliche Berühren des Balls mit der Hand ist nicht strafbar (also weiterspielen). Außerdem kann ein Handspiel nur dann strafbar sein, wenn der Ball im Spiel ist.

Torwart[Bearbeiten]

Der Torwart ist in seinem Strafraum vom Verbot des absichtlichen Handspiels an sich ausgenommen (beachte aber: Vergehen des Torwarts).

Körperteile[Bearbeiten]

Als Hand gelten die Hand selbst, der Unterarm und der Oberarm, nicht jedoch die Schulter. Das Spielen des Balls mit der Schulter ist also erlaubt (weiterspielen).

Versuch[Bearbeiten]

Versuchtes Handspiel - wenn es also nicht zu einer Berührung des Balls mit der Hand kommt, obwohl der Spieler das wollte - ist niemals strafbar. Es kann keinesfalls zu einer Spielstrafe oder persönlichen Strafe führen.

Beim Einwurf[Bearbeiten]

Bei korrekter Ausführung des Einwurfs ist es zulässig, dass der Spieler auf der Linie steht und sich nach vorne beugt. Dabei ist denkbar, dass der Ball auf dem Spielfeld ist, bevor der Spieler ihn loslässt. Dies ist kein strafbares Handspiel.

Spielstrafe[Bearbeiten]

Ein absichtliches Handspiel wird mit einem direkten Freistoß für die gegnerische Mannschaft geahndet; falls das Vergehen im Strafraum des schuldigen Spielers war, gibt es einen Strafstoß (beachte unten: Ort des Vergehens).

Ort des Vergehens[Bearbeiten]

Allgemeines[Bearbeiten]

Der Ort des Vergehens entscheidet darüber, wo der Freistoß auszuführen ist bzw. ob es Strafstoß gibt. Der Ort des Vergehens ist dort, wo der Ball absichtlich mit der Hand gespielt wurde, also der Kontaktort.

Verlagerung[Bearbeiten]

Spielt ein Spieler den Ball über einige Zeit mit der Hand (indem er ihn trägt oder balanciert) und verlagert sich der Ort des Vergehens dabei in seinen Strafraum, bevor der Schiedsrichter das Spiel unterbricht, so ist auf Strafstoß zu entscheiden. Im umgekehrten Fall, wenn sich also der Ort des Vergehens aus dem Strafraum des schuldigen Spielers heraus verlagert, ist ebenfalls auf Strafstoß zu entscheiden. Es gilt also stets die härtere Strafe.

Geworfener oder gehaltener Gegenstand[Bearbeiten]

Wirft ein Spieler einen Gegenstand (z.B. Schuh) nach dem Ball oder spielt er den Ball mit einem in der Hand gehaltenen Gegenstand (z.B. Schienbeinschoner), so gilt der geworfene bzw. gehaltene Gegenstand sozusagen als Verlängerung des Arms, es liegt - wenn es absichtlich erfolgt - strafbares Handspiel vor. Der Ort des Vergehens ist dann der Kontaktort zwischen Gegenstand und Ball.

Außerhalb des Spielfeldes[Bearbeiten]

Es ist denkbar, dass der sich noch im Spiel befindliche Ball absichtlich mit der Hand gespielt wird, und die Ballberührung außerhalb des Spielfeldes erfolgt. Zum Beispiel:

  • Der Ball hat die Seitenlinie erst zu 3/4 überschritten. Ein Spieler schlägt absichtlich mit der Hand von außen gegen den Ball, um den Ball wieder auf das Spielfeld zu befördern. Die Berührung zwischen Hand und Ball ist hier außerhalb des Spielfeldes.
  • Der Ball hat die Torlinie (zwischen den Pfosten) erst zu 3/4 überschritten. Der im Netzraum stehende Verteidiger wehrt den Ball mit der Hand ab und verhindert so ein Tor. Die Berührung findet auch hier außerhalb des Spielfeldes statt.

Gerade das zweite Beispiel zeigt, dass es zu unbefriedigenden Lösungen käme, wenn das Vergehen nicht geahndet werden könnte. Das Handspiel wirkt sich auf den Ball aus. Der Ball gehört stets zum Spiel, er verlängert gewissermaßen das Spielfeld. In den genannten Beispielen gilt das Vergehen daher als auf dem Spielfeld begangen, und es gibt Freistoß bzw. Strafstoß.[1][2]

Im Strafraum[Bearbeiten]

Analog zu der Frage, was bei einem Handspiel außerhalb des Spielfeldes, wenn der Ball noch im Spiel ist, zu geschehen hat, stellt sich diese Frage auch beim Strafraum. Beispiele:

  • Der Ball liegt auf der Strafraumlinie, ragt aber aus dem Strafraum heraus; dort (also Berührung außerhalb) spielt der Torwart ihn absichtlich mit der Hand. Freistoß oder weiterspielen?
  • Wie eben, nur ist es jetzt ein Verteidiger (Feldspieler). Strafstoß oder Freistoß?

Konsequenterweise muss der Ball nicht nur das Spielfeld, sondern auch den Strafraum gewissermaßen verlängern. Das bedeutet: Ist der Ball noch (oder schon) auf der Strafraumlinie, darf der Torwart ihn mit der Hand spielen, auch wenn die Berührung außerhalb des Strafraums ist. Tut dies jedoch ein verteidigender Feldspieler, so ist auf Strafstoß zu entscheiden. Diese Regelauslegung bewirkt im Ergebnis, dass es für das Handspiel nicht auf den Ort des Vergehens, sondern den Ort des Balls ankommt.


Absicht oder nicht?[Bearbeiten]

Diese Frage ist eine derjenigen im Fußball, die am häufigsten für Diskussionen sorgen. Auch wegen des Halbwissens mancher TV-Kommentatoren bestehen über diese Frage unzutreffende Vorstellungen bei vielen Spielern und Zuschauern. Entscheidend ist letztlich allein die Frage, ob nach Auffassung des Schiedsrichters Absicht vorliegt. Es gibt nicht das eine äußere Kriterium dafür, ob Absicht vorliegt oder nicht. Andererseits ist Absicht eben etwas, was im Kopf des Spielers ist und für den Schiedsrichter als solches nicht sichtbar ist. Der Schiedsrichter muss sich aufgrund äußerer Indizien ein Bild davon machen, ob Absicht vorliegt oder nicht.

Anhaltspunkte[Bearbeiten]

Dazu haben sich folgende Anhaltspunkte als nützlich erwiesen:

  • Bewegung der Hand zum Ball: Geht der Spieler mit der Hand zum Ball, spricht dies für Absicht. Bewegt er den Arm nicht (oder gar vom Ball weg) spricht dies eher dagegen.
  • Entfernung zur Ballabgabe: Kommt der Ball aus kurzer Entfernung gegen die Hand, spricht dies wegen der Reaktionszeit eher gegen Absicht.
  • Natürliche Bewegung und Position der Hand: Eine natürliche Handhaltung bzw. -bewegung spricht gegen Absicht, eine unnatürliche hingegen eher dafür. Hintergrund ist, dass Sportler z.B. beim Laufen und Springen die Arme natürlicherweise bewegen, um die Balance zu halten oder Schwung zu holen. Dabei gelten Positionen oberhalb der Schulter in der Regel als unnatürlich (ohne dass im Umkehrschluss alles unterhalb natürlich wäre).
  • Als Anhaltspunkt wird gelegentlich auch genannt: Zieht der Spieler einen Vorteil aus dem Handspiel? Dies ist ein schwaches Indiz, denn ein absichtliches Handspiel kann ebenso misslingen wie ein Schuss und dem Spieler einen Nachteil bringen. Andererseits ist ein unabsichtliches Handspiel niemals strafbar, auch wenn der Spieler daraus einen großen Vorteil zieht.

Anwendung der Anhaltspunkte[Bearbeiten]

Die Anhaltspunkte dürfen nicht schematisch angewandt werden. Ebensowenig führt das Vorliegen eines Anhaltspunkts zwingend zur Strafbarkeit oder das Nichtvorliegen dazu, dass nicht auf Absicht entschieden wird. Es kommt vielmehr auf eine Gesamtschau an. Beispiele:

  • Auch mit dem angelegten Arm kann der Ball absichtlich gespielt werden, nämlich wenn der Spieler ihn bewusst zur Verbreiterung des Oberkörpers einsetzt.
  • Auch beim Anschießen aus kurzer Distanz kann Absicht vorliegen, wenn der Spieler sich mit dem Armen breit macht (unnatürliche Haltung) in der Hoffnung, den Ball so abwehren zu können.
  • Auch eine Armhaltung knapp oberhalb der Schulter kann, wenn der Spieler den Arm zum Schwungholen für einen Sprung hochgerissen hat, ausnahmsweise natürlich sein.

Schutzhand[Bearbeiten]

Von Schutzhand wird gesprochen, wenn der Spieler mit der Hand einen Körperteil davor schützt, dass es vom Ball getroffen wird. Dies betrifft insbesondere den Schutz des Gesichts und des Unterleibs, im Frauenfußball auch der Brüste. Vielfach wird von Spielern oder Zuschauern reklamiert, die Schutzhand sei zulässig. Dies ist jedoch nicht der Fall, das absichtliche Handspiel ist auch dann strafbar, wenn es zum Schutz erfolgt. In der Mauer beim Freistoß wird von vielen Schiedsrichtern der Schutz des Unterleibs für zulässig erachtet, weil es sich bei den dabei herunterhängenden Armen noch um eine natürliche Handhaltung handele. Wenn man dies als Schiedsrichter anders sieht, ist es fair und deswegen empfehlenswert, die Mannschaften entweder vor dem Spiel oder vor Ausführung des Freistoßes darauf hinzuweisen, dass man dies für nicht erlaubt hält. Beachte: Verbandsabhängig ist möglicherweise regional die Schutzhand im Brustbereich im Frauen- oder Mädchenfußball erlaubt. Bitte die Ausschreibung beachten.


Persönliche Strafen[Bearbeiten]

Verwarnungswürdiges Handspiel[Bearbeiten]

Manche Spieler und Zuschauer meinen, für Handspiel müsse es immer eine Verwarnung geben. Das Handspiel ist jedoch nur dann verwarnungswürdig, wenn es unsportlich ist. Unsportlichkeit liegt beim Handspiel vor:

  • wenn es in der Absicht begangen wird, ein Tor zu erzielen. Beachte: Unsportlichkeit liegt beim Versuch auch dann vor, wenn die Torerzielung mit der Hand nicht gelingt. Gelingt bereits das Handspiel nicht (Berührung findet nicht statt) liegt hingegen kein Vergehen vor (weiterspielen, keine Verwarnung, s.o.)
  • wenn ein aussichtsreicher Angriff des Gegners unterbunden wird (quasi Taktisches Foul durch Handspiel)
  • wenn der Schiedsrichter arglistig getäuscht werden soll, also wenn das Handspiel verdeckt erfolgt. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass ein für jedermann sichtbares Handspiel nach diesem Kriterium nicht unsportlich ist, auch wenn der Spieler sich dadurch einen deutlichen Vorteil sichern will[3].

Außerdem kommt eine Verwarnung bei wiederholtem, an sich nicht verwarnungswürdigem Handspiel in Frage.

Feldverweiswürdiges Handspiel[Bearbeiten]

Feldverweiswürdig ist ein Handspiel nur bei Verhinderung einer klaren Torchance. Daneben kommt, wenn das Handspiel verwarnungswürdig war und der Spieler vorverwarnt ist, selbstverständlich ein Feldverweis mit gelb-rot in Betracht.

Fußnoten[Bearbeiten]

  1. Ausführliche Erläuterung von Ubbo Voss
  2. Siehe auch die ausführliche Diskussion im Fußball-SR Forum.
  3. Schiedsrichter-Zeitung 3/2011, S. 13, Foto 6: Ya Konan in Bremen