Ausrüstung der Spieler: Unterschied zwischen den Versionen

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** Die Schuhe müssen nicht zwingend Fußballschuhe sein; auch gewöhnliche Straßen oder Sportschuhe sind zulässig, sofern sie niemanden verletzen können.<ref name="regeln33">{{Regelheft|ausgabe=2020/2021|seite=33}} (Anmerkungen des DFB zu Regel 4, Punkt 2)</ref>
  
 
=== Trikotfarben ===
 
=== Trikotfarben ===

Version vom 3. November 2020, 00:34 Uhr

Die Ausrüstung der Spieler ist Gegenstand der Regel 4 der Fußball-Regeln. Die korrekte Ausrüstung der Spieler ist entscheidend für die Durchführung des Spieles, da insbesondere die Unterscheidbarkeit der beiden Mannschaften gewährleistet und andererseits die Verletzungsgefahr der Spieler minimiert werden muss.

Warnung: Der Inhalt dieses Artikels wurde als lückenhaft markiert. Dies kann insbesondere bedeuten, dass der Inhalt dieses Artikels die Regeln oder deren Auslegung nicht vollständig wiedergeben oder lückenhaft darstellen. Falls die Lücken nicht offenkundig sind, finden sich möglicherweise auf der Diskussionsseite des Artikels mehr Informationen.

Vorgeschriebene Ausrüstung

Fußballregeln, Regel 4, Abschnitte 2 und 3

Die nachfolgenden Ausrüstungsgegenstände muss jeder Spieler jederzeit ordnungsgemäß tragen:

  • Trikot mit Ärmeln
    • Ärmellose Trikots wie Muskelshirts sind ausdrücklich nicht ausreichend.
  • kurze Hose
    • Der Torwart darf anstelle der kurzen Hose eine lange Trainingshose tragen.[1]
  • Stutzen
    • Auf den Stutzen darf Klebeband (Tape) angebracht werden, sofern dieses dieselbe Farbe wie die Stutzen hat.
  • Schienbeinschoner aus geeignetem Material, vollständig von den Stutzen bedeckt
  • Schuhe
    • Die Schuhe müssen nicht zwingend Fußballschuhe sein; auch gewöhnliche Straßen oder Sportschuhe sind zulässig, sofern sie niemanden verletzen können.[2]

Trikotfarben

Die beiden Mannschaften unterscheiden sich durch klar unterscheidbare Trikotfarben. Dabei ist zu beachten, dass sich nicht nur die beiden Teams voneinander unterscheiden, sondern auch die Trikotfarben der beiden Teams jeweils von der Trikotfarbe des Schiedsrichterteams. Im Bereich des DFB ist im Zweifelsfall die Farbe Schwarz dem Schiedsrichter vorbehalten.

Die Farbe der Torwart-Trikots müssen sich zusätzlich deutlich von denen der Feldspieler (beider Mannschaften) sowie vom Schiedsrichterteam unterscheiden. Tragen die beiden Torhüter eine ähnliche Farbe, kann dies akzeptiert werden.[1]

Spieler dürfen langärmelige Unterziehshirts sowie Unterziehhosen tragen. Zwingende Voraussetzung ist dabei, dass diese Shirts dieselbe Farbe und dasselbe Muster wie die Ärmel des Trikots aufweisen. Die Unterziehhose muss dieselbe Farbe aufweisen wie der unterste Teil der Trikot-Hosen. Die sichtbare Unterwäsche muss innerhalb eines Teams identisch sein.

Zusätzliche zugelassene Ausrüstungsgegenstände

Fußballregeln, Regel 4, Abschnitt 4

Zugelassen sind alle Arten von ungefährlicher Schutzausrüstung, sofern diese aus weichem Material sind und einen nachvollziehbaren Zweck erfüllen. Eine Gesundheitsgefährdung (sowohl für den Spieler selbst als auch für die Gegenspieler) muss in jedem Fall ausgeschlossen sein.

Solche Ausrüstungsgegenstände können sein[1]:

  • Kopfschutz (dazu siehe weitere Bestimmungen)
  • Gesichtsmasken
  • Knie- oder Armschoner
  • Torhütermützen
  • Sportbrillen

Kopfbedeckungen

An Kopfbedeckungen werden in den Fußball-Regeln einige konkrete Anforderungen gestellt, damit sie vom Schiedsrichter zugelassen werden können:

  • Es darf keine Gesundheitsgefahr ausgehen (hier insbesondere darauf achten, dass keine Verschlüsse o.ä. am Hals vorhanden sind). Auch von der Kopfbedeckung abstehende Teile sind natürlich nicht zulässig.
  • Farbe: schwarz oder Trikotfarbe („Hauptfarbe des Trikots“)
  • Die Kopfbedeckung soll einem „professionellen Erscheinungsbild“ entsprechen (wobei insbesondere in den Amateurklassen diese Anforderungen weit auszulegen ist).
  • Die Bedeckung darf nicht am Trikot befestigt sein.

Nicht zugelassene Gegenstände

Fußballregeln, Regel 4, Abschnitt 1

Nicht zugelassen sind alle Gegenstände, von denen eine Verletzungsgefahr ausgehen kann (weder für den Spieler selbst noch für die Gegenspieler) und/oder die gleichzeitig keinen für das Fußballspiel sinnvollen Zweck erfüllen. Dies betrifft in erster Linie jede Art von Schmuck (Halsketten, Finger- und Ohrringe, Armbänder, etc.). Schmuckstücke müssen zwingend abgenommen werden; Abkleben oder Verstecken unter einem Schweißband sind nicht zulässig.

Wenn sich ein Schmuckstück nicht ohne Weiteres entfernen lässt, muss dem Spieler strenggenommen die Teilnahme an dem Spiel verwehrt werden. Lässt der Schiedsrichter sich hier auf Kompromisse ein, macht er sich potenziell angreifbar.

Botschaften auf Unterziehshirts

Ebenfalls nicht zugelassen sind Unterziehshirts, die politische, persönliche oder religiöse Slogans enthalten oder Werbung aufweisen. Verstöße dagegen meldet der Schiedsrichter im Spielbericht.

Darüber hinaus sind selbstverständlich keine anstößigen, beleidigenden, provozierenden, aufhetzenden oder schmähenden Äußerungen erlaubt. In diesen Fällen verhängt der Schiedsrichter auch eine persönliche Strafe gegen den Spieler (anlog zu mündlichen Äußerungen, siehe Regel 12).

Ausrüstungskontrolle

Fußballregeln, Regel 4, Abschnitt 1

Der Schiedsrichter führt kurz vor Spielbeginn eine Ausrüstungskontrolle durch. Hierbei prüft er, dass die vorgeschriebene Ausrüstung vorhanden ist und kein Spieler einen verbotenen Gegenstand (insbesondere Schmuck) trägt. Bei einer Auswechslung prüft der Schiedsrichter oder der Schiedsrichter-Assistent die Ausrüstung des eingewechselten Spielers unmittelbar bevor dieser das Spielfeld betritt.

Vergehen und Sanktionen

Fällt dem Schiedsrichter während des Spiels auf, dass einem Spieler ein vorgeschriebener Ausrüstungsgegenstand fehlt oder dieser einen verbotenen Gegenstand trägt, weist der Schiedsrichter den Spieler in der nächsten Spielunterbrechung auf, das Teil unmittelbar zu entfernen. Eine persönliche Strafe wird zunächst nicht ausgesprochen. Erst, wenn der Spieler der Anweisung des Schiedsrichters nicht Folge leistet, wird dieser Yellow card.svg verwarnt. Ebenfalls eine gelbe Karte erhält der Spieler, wenn er das Teil zu einem späteren Zeitpunkt im Spiel erneut trägt.

Praxistipp Praxistipp! Praxistipp

Da beim ersten Entdecken eines verbotenen Schmuckstücks der Spieler noch nicht verwarnt wird, ist für diesen das Risiko gering, wenn er ein Schmuckstück nicht proaktiv vor Spielbeginn ablegt. Um dies zu verhindern, empfiehlt es sich für den Schiedsrichter, die Ausrüstungskontrolle vor dem Spiel gewissenhaft durchzuführen.

Wenn der Spieler das Teil nicht sofort ablegen kann, muss dieser das Spielfeld verlassen. Wenn er seine Ausrüstung instand gesetzt hat, gibt er dem Schiedsrichter von außen ein Zeichen. Erst in der nächsten Spielunterbrechung prüft der Schiedsrichter die Ausrüstung des Spielers und gibt ihm dann die Erlaubnis zum Wiedereintritt. Betritt der Spieler ohne Einverständnis des Schiedsrichters das Spielfeld, handelt es sich um unerlaubtes Betreten des Spielfeldes und wird entsprechend mit einer Yellow card.svg Verwarnung bestraft.

Auch wenn ein Spieler wegen einer blutenden Wunde das Spielfeld verlassen musste, ist zuvor beschriebene Ausrüstungskontrolle mit demselben Vorgehen notwendig.

Beispiel: Dem Schiedsrichter fällt in der 55. Spielminute auf, dass ein Spieler eine Halskette trägt. Bereits in der ersten Halbzeit hatte der Schiedsrichter den Spieler angewiesen, diese Halskette zu entfernen. Der Spieler hatte diese daraufhin abgelegt und offensichtlich in der Halbzeitpause wieder angelegt.
Entscheidung: In der nächsten Spielunterbrechung verhindert der Schiedsrichter die Fortsetzung des Spiels. Er verwarnt den Spieler und schickt ihn vom Platz, um die Halskette abzulegen. Das Spiel wird mit der Spielfortsetzung gemäß der vorherigen Spielfortsetzung fortgesetzt. Frühestens in der nächsten Spielunterbrechung prüft der Schiedsrichter, ob der Spieler die Halskette abgelegt hat, und erteilt ihm dann die Erlaubnis zum Betreten des Spielfeldes.

Verliert ein Spieler während des Spiels versehentlich einen Schuh oder einen Schienbeinschoner, muss er diesen so schnell wie möglich wieder anziehen. Dies muss spätestens in der nächsten Spielfortsetzung erfolgen. Die Spielszene, in der der Spieler den Schuh oder Schienbeinschoner verliert, darf aber noch zuende gespielt werden. Demzufolge erkennt der Schiedsrichter auch ein Tor an, wenn der Spieler dieses ohne Tor erzielt, wenn er den Schuh unmittelbar vorher verloren hat.[1]

Anmerkungen und Quellen

  1. 1,0 1,1 1,2 1,3 DFB Fußball-Regeln, Ausgabe 2020/2021, Seite 28
  2. DFB Fußball-Regeln, Ausgabe 2020/2021, Seite 33 (Anmerkungen des DFB zu Regel 4, Punkt 2)